Prokura

Eine Prokura ist eine sehr umfangreiche Vollmacht für Mitarbeiter eines Unternehmens.
Bis auf wenige Einschränkungen (z.B. die Veräußerung des Unternehmens oder dessen Liegenschaften) berechtigt sie zum Abschluss fast aller Rechtsgeschäfte.
Der Inhaber der Prokura heißt Prokurist.
Bei der Prokura gibt es die Einzelprokura bzw. die Gesamtprokura. Auch eine gemischte Vertretung (ein Prokurist und ein Gesellschafter müssen den Vertrag unterzeichnen) ist möglich.

Rechtsgeschäfte sind z.B.:

  • Waren Ein- und Verkauf
  • Personal einstellen und kündigen
  • Kredite aufnehmen
  • Handlungsvollmachten erteilen
  • das Unternehmen vor Gericht vertreten

Eine Prokura darf nicht:

  • Immobilien belasten oder veräussern
  • das Unternehmen veräussern
  • Anmeldungen zum Firmenbuch vornehmen
  • die Bilanz unterzeichnen
  • Gesellschafter aufnehmen

Es können folgende Prokura erteilt werden:

  • Einzelprokura
  • Gesamtprokura
  • Gemischte Prokura
  • Filialprokura