Wird vom Vertragspartner im Vertrag eine inhaltlich artfremde Zusatzleistung gefordert, so spricht man von einem Kopplungsgeschäft. Diese Kopplungsgeschäfte sind ungültig, da es sich dabei um Überraschungsklauseln handelt.
Ein Beispiel dafür: Beinhaltet ein Vertrag zwischen Wohnungssuchenden und Makler eine Provisionszahlung, so kann derselbe Vertrag nicht auch eine Hausratsversicherung oder eine Umzugsregelung mit einem vom Makler bekannten Spediteur beinhalten. Die Architektenbindung, die in Zusammenhang mit einem Grundstückskauf steht, fällt auch in das Kopplungsgeschäft und ist somit verboten.
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Kostenvoranschlag
Der jeweilige Vertragspartner (Handwerker, Bauunternehmer) richtet mit dem Kostenvoranschlag eine unverbindliche Berechnung der voraussichtlichen Kosten an den interessierten Auftraggeber. Der Kostenvoranschlag stellt keine Garantie für den anschließenden Rechungsbetrag dar. Werden die geschätzten Kosten des Kostenvoranschlags erheblich überschritten, so muss der Handwerker den Bauherrn informieren.
Kreditor
Kreditor ist eine andere Bezeichnung für einen Kreditgeber oder Gläubiger.
Das Gegenstück ist der Debitor, der als Kreditnehmer oder Schuldner bezeichnet wird.
Kreditor in der Buchhaltung
Kreditor ist ein Begriff aus der Buchhaltung – genauer gesagt aus der Kreditorenbuchhaltung, die sich mit Geschäftsbeziehungen beschäftigt, die auf Kontokorrentgeschäften basieren.
Kreditor in der Bilanz
In der Bilanz gibt es eine Position „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“, die Kreditorenleistungen darstellen.
Kreditorenrisiko
Als Gläubiger hat man immer das Risiko, den verliehenen Wert nicht mehr zurück zuerhalten.
Das Kreditorenrisiko ist genau ein solches. Es ist das Risiko die gelieferte Ware entweder garnicht bezahlt zu bekommen bzw. nicht zur Gänze oder verspätet.
Konsumentenkredit
Konsumentenkredit zur Finanzierung individueller Bedürfnisse
Als Konsum werden Ausgaben für Waren, aber auch Dienstleistungen bezeichnet, die Privatpersonen zur Befriedigung ihrer individuellen Bedürfnisse verwenden. Konsumierende Personen sind sogenannte Konsumenten, oftmals auch Verbraucher oder Endverbraucher genannt. Einen Konsumentenkredit, dessen Bezeichnung die Verwendungsart ausdrückt, nutzen Kreditnehmer gern dann, wenn nicht genügend Zahlungsmittel für die Anschaffung von Konsumgütern zur Verfügung stehen. Zudem empfinden Kreditnehmer die Zahlung des Anschaffungspreises in überschaubaren Raten als angenehme Variante des bequemen Bezahlens. Weil es sich bei Konsumentenkrediten um ein größtenteils standardisiertes Produkt der Banken mit festen monatlichen Raten handelt, heißen diese vorwiegend Ratenkredit. Zu Konsumentenkrediten gehören im weiteren Sinne auch Warenkredite von Handelshäusern oder Online-Händlern.
Beim Konsumentenkredit prüfen Geldinstitute die Bonität des Kreditnehmers, um das Kredit-/Ausfallrisiko, welches Banken bei Ratenkrediten als vergleichsweise minimal ansehen, dennoch so gering wie möglich zu halten. Zinsen für einen Konsumentenkredit passen sich bei seriösen Kreditgebern teilweise dem Leitzins der EZB (Europäische Zentralbank) an. Diese Verfahrensweise wirkt sich auf Guthabenzinsen nachteilig, bei der Inanspruchnahme eines Kredits jedoch vorteilhaft aus. Als Kreditsicherheit für einen Konsumentenkredit ist meist eine Lohn- oder Gehaltsabtretung üblich.
Konventionalstrafe
Für den Fall der Nichteinhaltung des Vertrages, kann ein Vergütungsbetrag (Konventionalstrafe) vereinbart werden.
Korb-Optionsschein
Eine Korb-Option liegt nicht wie andere Optionen Aktien oder Anleihen als Basiswert zugrunde, sondern eine bestimmte Anzahl von Underlyings.
Kostenzuteilung
Die im Rahmen der Kostenartenrechnung erfassten Kosten werden je nach Sinn und Zweck Kostenstellen zugeordnet. Diesen Vorgang nennt man Kostenzuteilung.
Kreditschutzverband von 1870 (KSV)
Der Kreditschutzverband und da speziell die Konsumente-Kredit-Evidenz ist eine Kreditevidenz- und Auskunftsstelle. In Österreich findet man die Stellen des Kreditschutzverbandes in Wien, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg. Es ist für kein Institut verpflichtend vorgeschrieben ein Mitglied des Kreditschutzverbandes zu werden. Aus diesem Grund müssen auch nicht alle Kredite beim Kreditschutzverband eingetragen sein. Allerdings ist es natürlich für jede Bank von Vorteil, wenn sie die Kredite jedes Kunden einträgt, da dann gewährleistet ist, dass die Ratenzahlung für den Kunden (trotz anderer Kredite) noch immer leistbar ist. Allerdings werden für die Leistungen des Kreditschutzverbandes Kostenbeiträge verrechnet. Für die Institute ergibt sich durch den Kreditinstitute die Vorteile, dass Informationen und Finanzierungen über Kunden anderer Institute abrufbar sind, automatische Nachmeldungen durch den Kreditschutzverband werden vorgenommen und das Kreditinstitut verfügt über laufend aktuelle Informationen über die finanzielle Situation der Kunden. Nicht nur über gewährte Finanzierungen gibt der Kreditschutzverband Auskunft sondern auch über Ablehnungen, Schwierigkeiten während der Laufzeit, allfällige Bürgen usw.
Konsumentenschutzgesetz
Das Konsumentenschutzgesetz (KschG) regelt, wie Privatpersonen Verträge mit Firmen abschliessen, erfüllen und lösen können.
Regelungen im Konsumentenschutzgesetz
– Kostenvoranschläge sind in der Regel kostenlos
– Ein Kunde muss unverlangte Leistungen nicht bezahlen
– Unbestellte Waren muss man weder zurückschicken, noch bezahlen. Man darf sie aber auch nicht benutzen.
– Von Haustürgeschäften oder Ausflugsfahrten getätigte Käufe können binnen einer Woche zurückgegeben werden.
Verträge zwischen Jaufleute unterleigen nicht dem Konsumentenschutzgesetz (KschG).
Konvergenter Wirtschaftszweig
Ein konvergenter Wirtschaftszweig ist eine Gruppe von Unternehmungen. Diese stellt Produkte her, die durch eine Form der Montage von bestimmten Rohstoffen oder unfertigen Erzeugnissen, die von Dritten geliefert werden, gefertigt werden.