Archiv der Kategorie: K

Kostenzuteilung

Die im Rahmen der Kostenartenrechnung erfassten Kosten werden je nach Sinn und Zweck Kostenstellen zugeordnet. Diesen Vorgang nennt man Kostenzuteilung.

Kreditschutzverband von 1870 (KSV)

Der Kreditschutzverband und da speziell die Konsumente-Kredit-Evidenz ist eine Kreditevidenz- und Auskunftsstelle. In Österreich findet man die Stellen des Kreditschutzverbandes in Wien, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg. Es ist für kein Institut verpflichtend vorgeschrieben ein Mitglied des Kreditschutzverbandes zu werden. Aus diesem Grund müssen auch nicht alle Kredite beim Kreditschutzverband eingetragen sein. Allerdings ist es natürlich für jede Bank von Vorteil, wenn sie die Kredite jedes Kunden einträgt, da dann gewährleistet ist, dass die Ratenzahlung für den Kunden (trotz anderer Kredite) noch immer leistbar ist. Allerdings werden für die Leistungen des Kreditschutzverbandes Kostenbeiträge verrechnet. Für die Institute ergibt sich durch den Kreditinstitute die Vorteile, dass Informationen und Finanzierungen über Kunden anderer Institute abrufbar sind, automatische Nachmeldungen durch den Kreditschutzverband werden vorgenommen und das Kreditinstitut verfügt über laufend aktuelle Informationen über die finanzielle Situation der Kunden. Nicht nur über gewährte Finanzierungen gibt der Kreditschutzverband Auskunft sondern auch über Ablehnungen, Schwierigkeiten während der Laufzeit, allfällige Bürgen usw.

Konsumentenschutzgesetz

Das Konsumentenschutzgesetz (KschG) regelt, wie Privatpersonen Verträge mit Firmen abschliessen, erfüllen und lösen können.

Regelungen im Konsumentenschutzgesetz

– Kostenvoranschläge sind in der Regel kostenlos
– Ein Kunde muss unverlangte Leistungen nicht bezahlen
– Unbestellte Waren muss man weder zurückschicken, noch bezahlen. Man darf sie aber auch nicht benutzen.
– Von Haustürgeschäften oder Ausflugsfahrten getätigte Käufe können binnen einer Woche zurückgegeben werden.

Verträge zwischen Jaufleute unterleigen nicht dem Konsumentenschutzgesetz (KschG).

Konvergenter Wirtschaftszweig

Ein konvergenter Wirtschaftszweig ist eine Gruppe von Unternehmungen. Diese stellt Produkte her, die durch eine Form der Montage von bestimmten Rohstoffen oder unfertigen Erzeugnissen, die von Dritten geliefert werden, gefertigt werden.

Kosten der Vergangenheit

Die Kosten der Vergangenheit sind für die aktuelle Preisgestaltung nicht mehr relevant. Sie können für die aktuelle Preisfindung nicht mehr genutzt werden.

Kraftfahrtversicherung

Die Kraftfahrtversicherung wird auch Kraftverkehrsversicherung oder Autoversicherung genannt. Die Kraftfahrtversicherung ist ein organisatorisch verselbständigter Versicherungszweig, dessen vertragsrechtliche Grundlage die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung sind. In Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Kraftfahrt-Unfallversicherung und Gepäckversicherung gliedert sich die Kraftfahrtversicherung:
– Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Zur Abwehr unbegründeter Sachersatzansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen infolge des Gebrauches eines Kraftfahrzeuges, dient die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die Verkehrsopferhilfe e.V. in Hamburg leistet bei Fahrerflucht oder nicht versichertem Fahrzeug Entschädigung.
– Kaskoversicherung (Fahrzeugversicherung): In der Teilkaskoversicherung versichert die Kaskoversicherung Schäden aufgrund von Beschädigung, Zerstörung und Verlust des Fahrzeuges durch Brand, Explosion, Entwendung, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Zusammenstoß mit Haarwild. Darüber hinaus werden in der Vollkaskoversicherung Schäden durch Unfall sowie mut- oder böswillige Handlungen Fremder versichert.
– Kraftfahrt-Unfallversicherung (Insassen-Unfallversicherung): Die Kraftfahrt-Unfallversicherung ist eine Unfallversicherung für Insassen sowie angestellte Fahrer und Beifahrer eines Fahrzeuges, soweit der Unfall in ursächlichem Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeuges steht.
– Die Gepäckversicherung versichert das mitgeführte, dem persönlichem Bedarf dienende Gepäck.
Es handelt sich bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung. Teil- oder Vollkasko-, Unfall- und Gepäckversicherung können bei der Kraftfahrtversicherung zusätzlich als kombinierte Versicherung abgeschlossen werden. Über ein sehr differenziertes Tarifwerk verfügt die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die Fahrzeugart und Fahrzeugverwendung, die Motorstärke, der Zulassungsort sowie der Beruf des Fahrzeughalters werden als Tarifmerkmale herangezogen.
Die Verkehrs-Service-Versicherung weist eine enge Verbindung zur Kraftfahrtversicherung auf, die bei Panne, Unfall, Diebstahl oder Totalschaden gemäß den Versicherungsbedingungen Kosten erstattet sowie Fahrzeugrückholung, Krankenrücktransport oder Kinderrückholung bei Erkrankung, Verletzung oder Tod des Fahrers zahlt.

Kreditwesen (Bundesaufsichtsamt)

In der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen ist mit 1. Mai 2002 das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen und das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel verschmolzen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Aufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholdinggesellschaften und Finanzunternehmen in Deutschland. Die Geschäftstätigkeiten dieser Unternehmen des Kreditwesens werden über das Kreditwesengesetz definiert.
Gewerbsmäßige Bankgeschäfte werden von Kreditinstituten betrieben. Beispiele dafür sind: Einlagegeschäft, das Kreditgeschäft, das Diskontgeschäft (Wechselgeschäft), der Handel mit Wertpapieren, Geldmarktpapieren, Devisen in eigenem Namen für fremde Rechnung, das Depotgeschäft, das Investmentgeschäft, die Übernahme von Bürgschaften, das Girogeschäft, das Emissionsgeschäft, das Geldkartengeschäft und das Netzgeldgeschäft.
Finanzdienstleistungen für andere erbringen gewerbsmäßig Finanzdienstleistungsinstitute. Beispiele dafür sind: die Anlagevermittlung auf der Grundlage von Maklerverträgen, der Abschluss von Kaufverträgen über Finanzinstrumente in fremden Namen und für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung), die Finanzportfolioverwaltung, der Eigenhandel mit Finanzinstrumenten.

Konsumgenossenschaft

Die Konsumgenossenschaft wird auch Konsumverein genannt. Ursprünglich wurde die Konsumgenossenschaft als Förderungs- oder Hilfsgenossenschaft zur Verbesserung der Lebenshaltung der Mitglieder durch bessere und billigere Warenversorgung gegründet. Konsumgenossenschaften sind heute wie Einkaufgemeinschaften weitgehend zu Kapitalgesellschaften oder Holdings, oft in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, umstrukturiert und werden wie Filialunternehmen betrieben.

Konzentration im Einzelhandel

Unter der Konzentration im Einzelhandel ist ein bestimmter Prozess im Einzelhandel zu verstehen. Das bedeutet, dass ein immer größer werdender Einzelhandelsumsatz von einer immer geringer werdenden Anzahl von Einzelhandelsunternehmen erzielt wird.

Kosten fixe

Fixkosten fallen immer an und sind somit nicht abhängig von der Produktion der Güter. Egal ob Waren verkauft werden können oder nicht, die fixen Kosten werden anfallen und müssen bezahlt werden…
Beispiele: Personalkosten, Mieten