Archiv der Kategorie: E

Erwartungswertmethode

Die Erwartungswertmethode ist ein Verfahren bei der Preisgestaltung. Hier wird der Gewinn bei verschiedenen möglichen Preisen sowie die Wahrscheinlichkeit, den Zuschlag zu erhalten, berücksichtigt.

Emissionssteuer

Die Emissionssteuer ist eine Steuer auf Schafstoffemissionen. Mit der Emissionssteuer soll dem Verursacher ein Anreiz gegeben werden, die Emissionen zu reduzieren, sich also umweltfreundlich zu verhalten. Demnach ist die Emissionssteuer ein Instrument der Umweltpolitik und gilt als Umweltabgabe.
Die Umweltschäden sollen dem Verursacher mit der Emissionssteuer in Rechnung gestellt werden. Bei konsumbedingten Emissionen (zum Beispiel Abgase von Kraftfahrzeugen) und bei produktionsbedingten Emissionen sind die Unternehmen heranzuziehen. Der Verursacher erhält eine Prämie in Höhe der marginalen Steuerersparnis, wenn er die Emissionen reduziert. Damit soll ein Anreiz für jeden Verursacher zur Bezahlung von weniger Emissionssteuer geschaffen werden. Die Unternehmen können andere Produktionsfaktoren einsetzen, die Produktionsprozesse verändern oder die Produktion einschränken, um eine Emissionssteuerersparnis zu erreichen. Die privaten Haushalte müssen vor allem ihr Einkaufsverhalten ändern – zum Beispiel Milch in Flaschen kaufen und nicht in Wegwerfpackungen.
Vorwiegend werden die Emissionssteuern für den Produktionsbereich vorgeschlagen. Art und Menge der Schadstoffe (zum Beispiel Gramm Staub je cbm Abgas) werden als Steuerbemessungsgrundlage herangezogen.

Enteignung

Die Enteignung ist ein staatliches Zwangsinstrument, durch das geschützte Eigentumspositionen (Eigentum) ganz oder teilweise entzogen werden. Ausschließlich im Allgemeininteresse ist die Enteignung zulässig. Die Enteignung darf nur durch ein formelles Gesetz (Legalenteignung) oder aufgrund eines Gesetzes durch die Verwaltung (Administrativenteignung) erfolgen. Eine Entschädigung muss bei der Enteignung vorgesehen werden und zugleich deren Art und Ausmaß regeln. Oft ist wegen der Höhe der Entschädigung der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen.

Ergebnisrechnung

Die Ergebnisrechnung wird im Wirtschaftsleben auch als Profit-Center-Rechnung bezeichnet und ist gleichzeitig ein gutes Instrument für die Erfolgsrechnung.

Erwerbseinkünfte

Erwerbseinkünfte sind Einnahmen aus erwerbswirtschaftlicher Tätigkeit des Staates. Meist aus Gewinnen öffentlicher Betriebe und Unternehmen bzw. staatlichen Beteiligungen an privaten Unternehmen (zum Beispiel Aktionär eines Automobilwerkes) sowie aus Grundvermögen durch Vermietung, Verpachtung oder Veräußerung entstehen zumeist Erwerbseinkünfte. Das heißt Erwerbseinkünfte entstehen durch die Beteiligung des Staates am Marktprozess.
Heute spielen die Erwerbseinkünfte nur mehr eine untergeordnete Rolle. Auf der Gemeindeebene haben sie noch das größte Gewicht.

Empfehlung

Als Empfehlung wird eine Situation nach dem Kauf eines bestimmten Produkts bezeichnet. Es ist dies die Weitergabe der Erfahrung, des Urteils und der Gefühle seitens eines Verbrauchers hinsichtlich eines Dienstleistungsanbieters.

Entlassung

Im Rahmen der betrieblichen Beschäftigungspolitik ist die Entlassung eine Personalanpassungsmaßnahme. Bei der Entlassung wird zwischen betriebsbedingter Entlassung aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse, die eine Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern entgegenstehen, und in der Person oder im Verhalten der Arbeitnehmer begründete Entlassung.
In der Regel haben als beschäftigungspolitische Anpassungsmaßnahme nur betriebsbedingte Entlassungen Bedeutung, die aber aufgrund ihrer besonderen Härte für die Betroffenen und der daraus resultierenden Konfliktträchtigkeit erst nach Ausschöpfung anderer Anpassungsmaßnahmen vorgenommen werden.
Weiche beschäftigungspolitische Anpassungsmaßnahmen (reduziertes Arbeitsvolumen wie Abbau von Überstunden, Kurzarbeit, Einstellungsstopps und Aufhebungsverträge) werden besonders in Großbetrieben den Entlassungen vorgeschaltet. Unter anderem sind sowohl bei betriebsbedingten als auch bei verhaltens- und personenbedingten Kündigungen die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes (zum Beispiel Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen, Interessenausgleich und Aufstellung eines Sozialplans bei Massenentlassungen) und des Kündigungsschutzgesetzes zu beachten.

Ergänzungskapital

Besondere Eigenschaften muss das Ergänzungskapital aufweisen, um zu den Eigenmitteln gerechnet werden zu können. Die Laufzeit muss mindestens 8 Jahre betragen. Mindestens 3 Jahre muss die Restlaufzeit des Ergänzungskapitals haben. Seitens der Gläubiger darf das Ergänzungskapital nicht kündbar sein. Wenn die Zinsen des Ergänzungskapitals im Jahresüberschuss gedeckt sind, werden die Zinsen ausbezahlt.

Erwerbspersonen

Als Erwerbspersonen gelten alle Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet (Inländerkonzept), die eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben (auch wenn sie ihr derzeit aufgrund von Krankheit, Urlaub oder Streik nicht nachgehen) oder eine derartige Tätigkeit suchen. Aus Erwerbstätigen und Erwerbslosen setzt sich die Zahl der Erwerbspersonen zusammen.
Als Erwerbstätige gelten alle Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (einschließlich Soldaten und mithelfende Familienangehörige) oder selbständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen freien Beruf ausüben.
Als Erwerbslose hingegen gelten alle Personen ohne Arbeitsverhältnis, die sich um eine Arbeitsstelle bemühen, unabhängig davon, ob sie beim Arbeitsamt als Arbeitslose gemeldet sind oder nicht.

Empfohlener Preis

Der empfohlene Preis wird auch Listenpreis genannt. Es ist der Einzelhandelspreis, der dem Handel seitens des Herstellers empfohlen wird.