Archiv der Kategorie: B

Besemschon

Der Begriff Besemschon kommt aus dem Verpackungswesen.
Es gibt Güter, wie zum Beispiel Baustoffe, Lebensmittel, die kleine Teilchen in der Verpackung haften bleiben. 
Der Besemschon sieht vor diese für den Kunden nicht nutzbaren Teilchen als Vergütung im Preis zuberücksichtigen.

Besemschon als Beispiel 

Der Besemschon ist im weitersten Sinne mit einem nicht nutzbaren Ausschuss zu vergleichen, der dem Verbraucher nicht direkt verrechnet werden kann, aber dennoch kalkulatorisch berücksichtigt werden muss.

Besitzwechselbuch

Der Begriff Besitzwechselbuch ist Begriff aus der Buchhaltung und ist ein Hilfsbuch für die Verwaltung von Wechseln.

Beschau – Zollbeschau

Die Beschau im Zollwesen ist die Zollbeschau.

Bei der Zollbeschau werden Güter direkt von Zollbeamten überprüft. So kann im Güterverkehr die korrekte Verzollung überprüft werden. 

Arten der Zollbeschau

 Die Zollbeschau kann direkt an der Grenze, an einem Zollamt, einer Abfertigungsstelle oder im „Hinterland“ als Stichprobe erfolgen.
Besonders im EU-Raum mit dem Schengenabkommen sind Zollkontrollen an den Staatsgrenzen nicht mehr einfach möglich und für den Güterverkehr zwischen den EU-Länder unnötig geworden. 

Beschäftigung

Die Gesamtzahl der im Produktionsprozess einer Volkswirtschaft (oder einer einzelnen Unternehmung) eingesetzten Arbeitskräfte, nennt man Beschäftigung. Die Anzahl der Erwerbstätigen in der amtlichen Statistik der Bundesrepublik Deutschland kommt dem Begriff der Beschäftigung am nächsten.

Besicherung

Unter Besicherung im wirtschaftlichen Sinn versteht man die Vorkehrung zur Sicherung von Gläubigeransprüchen.

BeschFG – Beschäftigungsförderungsgesetz

BeschFG ist die Abkürzung für das Beschäftigungsförderungsgesetz und ist durch das Gesetz für „Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge“ ersetzt worden.

Das Beschäftigungsförderungsgesetz wurde 1985 erlassen – zu nächst mit einer Befristigung, doch wurde das BeschFG mehrfach verlängert. Viele Gesetzesänderungen haben dabei im Laufe der Zeit der Gesetz stark verändert.

Ziele des Beschäftigungsförderungsgesetz

Ziel des Beschäftigungsförderungsgesetz war
– die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
– Eindämmung der Schwarzarbeit
  

Beschäftigungsförderungsgesetz wird zum Gesetz für Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge 

Mit Anfang 2001 wurde das Gesetz in das Bundesgesetz für Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge umgewandelt.

Besicherungswert

Der Besicherungswert wird durch den Beleihungswert und den Beleihungssatz beschrieben.

Beschlagnahmerisiko

Das Beschlagnahmerisiko ist wirtschaftlich gesehen im internationalem Handel ein Problem.