Archiv der Kategorie: B

BVJ

BVJ steht für Berufsvorbereitungsjahr und ist Teil des Berufsgrundbildungsjahrs (BGJ).
Der Unterricht wird hier um ein ganzes Jahr erweitert. Der Unterreicht ist aber meist fachspezifisch und man kann nebenbei ein Praktikum machen.
Das BVJ kann in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen in Anspruch genommen werden.

Folgende Vorteile bringt das Berufsvorbereitungsjahr

  • Erfüllung der Schulpflicht.
  • Höhere Chance auf einen Arbeitsplatz
  • Der Hauptschulabschluss kann nachgeholt werden
  • Erleichterung der Berufswahl durch Einblick in verschiedene Berufe

BWA – Bundeswertpapieraufsicht

Die BWA war die Bundeswertpapieraufsicht in Österreich.

Die Bundeswertpapieraufsicht war eine österreichische Einrichtung zur Kontrolle von Wertpapiergeschäften und dem Börsehandel.

Bundeswertpapieraufsicht ist nun die FMA – Finanzmarktaufsicht

Mit einer Gesetzesänderung wurde die BWA durch die FMA, die Finanzmarktaufsicht ersetzt.
D.h. die FMA übernimmt alle Aufgaben der BWA. 

BWG (Bankwesengesetz)

Mit 1. Jänner 1994 ist das Bankwesengesetz in Kraft getreten und bildet die rechtliche Basis für alle Kreditinstitute. Das frühere Kreditwesengesetz von 1979 wurde durch das Bankwesengesetz abgelöst. Im Bankwesengesetz sind spezielle Gewerbeordnungen für Kreditinstitute enthalten, das heißt, dass hier die Voraussetzungen und Bestimmungen für den Betrieb von Bankgeschäften geregelt sind. Vor allem durch den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum 1994 bzw. zur Europäischen Union 1995 wurde das Bankwesengesetz notwendig. Durch das Bankwesengesetz und dessen bisherige Novellen folgende Ziele ausdrücklich verfolgt:
– Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit von Kreditinstituten aus Europäischem Wirtschaftsraum/Europäischer Union – Mitgliedstaaten.
– Angleichung an internationale Standards der Eigenmittelausstattung
– Verbesserung der Verbraucherschutzbestimmungen
– Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der Kreditwirtschaft
– Aufzählung von gewerblichen Banktätigkeiten, die Bankgeschäfte sind.
– Bestimmungen für die Konzessionserteilung
– Bestimmungen über die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit von Kreditinstituten
– Regelungen über erforderliche besondere Bewilligungen der Finanzmarktaufsichtsbehörde
– Richtlinien über die Zahlungsbereitschaft
– Bestimmungen über die Risikobegrenzung von Großveranlagungen
– Bestimmungen über Organgeschäfte
– Bestimmungen über das Spareinlagengeschäft

Bündeln

Beim Bündeln werden Postpakete bündelweise verpackt. Gegen einen bestimmten Nachlass wird dem Distributor ein Teil dieser Arbeit abgenommen.

Bürgerlicher Kauf

Schließen Privatleute bzw. ein Kaufmann für seine private Zwecke einen Kauf miteinander ab, so spricht man von einem bürgerlichen Kauf. Somit gelten für diesen bürgerlichen Kauf die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit keine anderen vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden. Weiters gibt es Verbraucherschutzgesetzte, die im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind, die den Käufer vor einer einseitigen Pflichtverschiebung bewahren sollen.

Bürgschaft

Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich ein Bürge verpflichtet für die Erfüllung einer Schuld einzustehen, sollte der eigentliche Schuldner nicht zahlen.
In der Praxis erfolgt dies durch Mitunterfertigung eines Kreditvertrages und Unterzeichnung einer separaten Bürgschaftserklärung.

Bürokratie

Unter der Bürokratie versteht man eine bestimmte Organisationsform. Diese kennzeichnet sich durch folgende Punkte aus, nämlich durch eine strenge hierarchische Struktur, eine Vielzahl von Vorschriften und Richtlinien und durch ein hohes Maß an Spezialisierung. Wichtige Punkte der Bürokratie sind auch die Kontrolle und die Beobachtung.

Börsen-Umsatzsteuer

Die Börsen-Umsatzsteuer wird in den meisten EU-Ländern nicht mehr angewendet.
Bitte erfragen Sie die aktuelle Situation der Börsen-Umsatzsteuer bei Ihrem Broker.

Börsengesetz

Das Börsengesetz ist ein Kernstück des allgemeinen Börsenrechts. Am 22.6.1896 wurde das Börsengesetz erlassen und gilt heute in der Fassung der Veröffentlichung. Durch ein Bundesgesetz wurde das Börsengesetz zuletzt am 28.4.1975 geändert. Das Börsengesetz weist die Börsenaufsicht den Ländern zu, regelt die Verfassung der Börsen, die Kursfeststellung, die Zulassung von Wertpapieren und den Börsenterminhandel.