Bürgerlicher Kauf

Schließen Privatleute bzw. ein Kaufmann für seine private Zwecke einen Kauf miteinander ab, so spricht man von einem bürgerlichen Kauf. Somit gelten für diesen bürgerlichen Kauf die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit keine anderen vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden. Weiters gibt es Verbraucherschutzgesetzte, die im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind, die den Käufer vor einer einseitigen Pflichtverschiebung bewahren sollen.