Anstalt des öffentlichen Rechts Insolvenz

Kann eine Anstalt des öffentlichen Rechts in Insolvenz fallen? 
Nein, eine AdöR bzw. AöR. was nichts weiter als die Abkürzungen für Anstalt des öffentlichen Rechts sind, kann nicht in Insolvenz gehen.
Eine Anstalt des öffentlichen Rechts sind in der Regel Unternehmen in Kommunen, die eine öffentlich-rechtliche Rechtsform als Gesellschaftsform aufweisen. Daher sind sie in der Regel nicht insolvenzfähig und haften uneingeschränkt für Verbindlichkeiten.