Wechsel

Der Wechsel ist vom Grundgeschäft ein losgelöstes Wertpapier, das den Schuldner verpflichtet eine bestimmte Geldsumme zu einem vereinbarten Zeitpunkt, an einem bestimmten Ort, an den berechtigten Inhaber des Wechsels zu zahlen. Der Vorteil des Wechsels liegt darin, dass der Käufer einer Ware ein Zahlungsziel eingeräumt bekommt und der Lieferant kann sofort über Bargeld verfügen, da er den Wechsel an seine Bank weiterverkaufen kann. Weiters unterliegt der Wechsel dem strengen Wechselgesetz, das heißt er ist leichter eintreibbar als ein Schuldschein. Die gesetzlichen Bestandteile des Wechsels sind:
– Die Bezeichnung Wechsel muss im Text der Urkunde vorhanden sein
– Die unbedingte Anweisung eine bestimmte Geldsumme zu zahlen (in Wort und Ziffern) muss gegeben sein
– Der Name dessen, der zahlen soll (Bezogene) muss angegeben sein
– Die Angabe der Verfallszeit auf dem Wechsel darf nicht fehlen
– Die Angabe des Zahlungsortes muss vorhanden sein
– Der Name des Begünstigten (wer bekommt das Geld)
– Ausstellungsort
– Ausstellungsdatum
– Unterschrift des Ausstellers