Unfall

Ein vom Willen des Versicherten unabhängiges Ereignis, das plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf seinen Körper einwirkt und eine körperliche Schädigung oder den Tod zur Folge hat, wird als Unfall bezeichnet. Zu unterscheiden ist dabei ein Arbeits- oder ein Freizeitunfall. Handelt es sich um einen Arbeitsunfall, so bezahlt die gesetzliche Unfallversicherung eine Berufsunfähigkeitspension und eine Versehrtenrente aus. Handelt es sich aber um einen Freizeitunfall bekommt der Versicherte von der gesetzlichen Unfallversicherung nichts. Bei 75 % aller Unfälle handelt es sich um keine Arbeitsunfälle, sondern um Unfälle, die in der Freizeit, beim Sport oder im Verkehr passieren. Daher ist es für jeden Versicherten ratsam eine zusätzliche private Unfallversicherung abzuschließen.
Die private Unfallversicherung kann Leistungen wie Unfalltod, Rückholservice, Übernahme der Unfallkosten usw. enthalten.