Wie alle natürlichen Personen muss auch der Staat ein Einkommen haben. Diese Abgaben, für die keine Gegenleistung erfolgt, nennt man Steuern.
Aus Sicht der Buchführung können Steuern in vier Gruppen aufgeteilt werden.
Aufwandsteuern
Aufwandsteuern werden durch das Unternehmen veranlasst und auch getragen. Sie verursachen dem Unternehmen Aufwand (Aufwandsteuern).
Aufwandsteuern sind:
* Körperschaftssteuer
* Kraftfahrzeugsteuer
* Grundsteuer, für genützte Grundstücke
Aktivierbare Steuern
Aktivierbare Steuern sind kein Aufwand, sondern Anschaffungskosten.
Aktivierbare Steuern sind:
* Grunderwerbssteuer
* Steuern für den Kauf von Wertpapieren
Privatsteuern
Privatsteuern sind:
* Einkommenssteuer
* Kirchensteuer
* Kraftfahrzeugsteuer für privat genutzte Fahrzeuge
Durchlaufende Steuern
Diese Steuern werden vom Unternehmen eingezogen und an das Finanzamt abgeführt.
Durchlaufende Steuern sind:
* Lohnsteuer
* Umsatzsteuer