Die Zeit bis zur Auszahlung einer Endfinanzierung kann durch eine Zwischenfinanzierung überbrückt werden. Die Endfinanzierung besteht meist aus einem langfristigen Darlehen, das im Rahmen eines Objektkaufes aufgenommen wird. Die Zwischenfinanzierung wird benötigt, da oft die Auszahlungsbedingungen für das langfristige Darlehen nicht so schnell geregelt werden können, aber das Objekt bereits gekauft werden soll.
Zweitwohnungssteuer
Von Gemeinden in Fremdenverkehrsgebieten wird oftmals eine Zweitwohnungssteuer erhoben. Bei der Zweitwohnungssteuer handelt es sich um eine gemeindliche Aufwandssteuer, die nach dem Jahresmietwert der Wohnung berechnet wird. Bei der Zweitwohnungssteuer ist es egal, ob der Eigentümer selbst die Wohnung nutzt, oder sie vermietet hat. Durch Gemeindesatzung erfolgt die Einführung einer Zweitwohnungssteuer.
Zweitmarkt
Die Gesamtheit der Angebote und Kaufgesuche zu gebrauchten Anteilen an geschlossenen Fonds, bezeichnet man als Zweitmarkt. Es gibt für den Zweitmarkt allerdings keine gesetzliche Regelung. Aus diesem Grund ist es für Anbieter oder Nachfrager oft schwer den richtigen Transaktionspartner zu finden.
Zweischaliges Mauerwerk
Bei einem zweischaligen Mauerwerk erhält die tragende Außenwand im Abstand von sechs cm eine statisch nicht bedeutsame Innenwand. Zusätzlich kann an die Innenwand ein wärmedämmendes Material aufgetragen werden.
Zweifamilienhaus
 Ein Zweifamilienhaus ist ein Haus mit zwei abgeschlossenen Wohneinheiten. In der Regel wird beim Zweifamilienhaus eine Wohneinheit vom Eigentümer genutzt und die andere vermietet. Beim Doppelhaus auf einem Grundstück, spricht man ebenfalls von einem Zweifamilienhaus. 
Bei der Kündigung der vermieteten Wohneinheit des Zweifamilienhauses, braucht der Eigentümer kein berechtigtes Interesse nachweisen. Da kein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss, verlängert sich die Kündigungsfrist um drei Monate. 
Doppelhäuser mit je einer Wohnung pro Doppelhaushälfte zählen nicht zu den Zweifamilienhäusern. Über zwei Vollgeschosse verfügen Doppelhäuser im klassischen Sinn.
Zwangsvollstreckung
 Der Zwangsvollstreckungstitel ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung. Aus einem Urteil, einer vollstreckbaren Urkunde (z.B. vollstreckbare Kaufvertragsurkunde des Notars) und aus einem Prozessvergleich kann sich eine Zwangsvollstreckung ergeben. 
Der Schuldner muss durch Zustellung über die eingeleitete Zwangsvollstreckung informiert werden. Durch Eintragung einer Zwangshypothek und der Anordnung der Zwangsversteigerung bzw. Zwangsverwaltung erfolgt die Zwangsvollstreckung im Immobilienvermögen. 
Bei einer Zwangsvollstreckung eines Grundstücks, wird das Grundstück zugunsten des Gläubigers beschlagnahmt. Durch diese Beschlagnahmung entsteht für den Gläubiger das Recht, seine Forderungen aus dem Grundstück zu befriedigen.
Zwangsverwaltung
Eine Art der Immobilienzwangsvollstreckung ist die Zwangsverwaltung. Bei der Zwangsverwaltung muss der Zwangsverwalter darauf achten, dass er mit den laufenden Einnahmen die laufenden Kosten des Grundstücks und die Forderungen der Gläubiger abdecken kann.
Zwangsverwalter
 Vom Gericht wird im Rahmen des Zwangsverwaltungsverfahrens ein Zwangsverwalter bestellt. Der Zwangsverwalter muss das Grundstück verwalten wie ein sparsamer ordentlicher Eigentümer und dabei ständig bemüht sein, die Gläubiger zu befriedigen. Dabei ist der Zwangsverwalter allerdings nicht an Wünsche und Anweisungen von Beteiligten gebunden, sondern er arbeitet selbstständig. Welche Vergütung der Zwangsverwalter für seine Aufgaben erhält, bestimmt das Gericht. 
Das Gericht kann den Verwalter auch entlassen oder gegen ihn ein Zwangsgeld erlassen.
Zwangsversteigerung
 Eine interessante Alternative zum Bau oder zum Kauf eines Objektes bietet die Ersteigerung einer Immobilie. In der Regel ist der Wert des Objektes bei einer Zwangsversteigerung niedriger, als der Verkehrswert des Objektes. 
Amtsgerichte in dessen Zuständigkeit die Immobilie fällt, führen die Zwangsversteigerung durch. Beim jeweiligen Amtsgericht können daher auch die Zwangsversteigerungstermine in Erfahrung gebracht werden. Auch in der Tagespresse werden die Termine der Zwangsversteigerung als amtliche Bekanntmachung veröffentlicht. Es gibt bei manchen Verlagen sogar sogenannte Versteigerungskalender, die regelmäßig die aktuellen Termine mit Beschreibung des Objektes enthalten (z.B. Argetra Verlag, Ratingen). 
Bei der Zwangsversteigerung gibt es einige Regelen zu beachten:
• Die Bietzeit beträgt mindestens 30 Minuten. 
• Die Sicherheitsleistung beträgt 10 % des Verkehrswertes des Objekts
• Die Sicherheitsleistung kann in Form von Bargeld, LZB-Schecks oder Verrechnungsschecks geleistet werden. 
• Der Erwerb der Immobilie bei der Zwangsversteigerung erfolgt bereits mit dem Zuschlag.
Zwangsräumung
 Der Vermieter kann die Räumung einer Wohnung oder eines Hauses nur mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen. Diese Art der Räumung nennt man Zwangsräumung. Der Mieter hat aber bei besonderer Härte der Zwangsräumung einen Vollstreckungsschutz (Räumungsschutz). 
Der Vollstreckungsschutz bedeutet dass die Zwangsräumung nicht sofort stattfindet. Der Gerichtsvollzieher führt die Zwangsräumung durch.