Zweifamilienhaus

Ein Zweifamilienhaus ist ein Haus mit zwei abgeschlossenen Wohneinheiten. In der Regel wird beim Zweifamilienhaus eine Wohneinheit vom Eigentümer genutzt und die andere vermietet. Beim Doppelhaus auf einem Grundstück, spricht man ebenfalls von einem Zweifamilienhaus.
Bei der Kündigung der vermieteten Wohneinheit des Zweifamilienhauses, braucht der Eigentümer kein berechtigtes Interesse nachweisen. Da kein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss, verlängert sich die Kündigungsfrist um drei Monate.
Doppelhäuser mit je einer Wohnung pro Doppelhaushälfte zählen nicht zu den Zweifamilienhäusern. Über zwei Vollgeschosse verfügen Doppelhäuser im klassischen Sinn.