Die offene Handelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, bei der alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt (mit ihrem gesamten Vermögen) haften. Als eine Ausprägung der kapitalistischen Unternehmensverfassung gilt die offene Handelsgesellschaft: Alle Entscheidungsbefugnisse, die in der offenen Handelsgesellschaft ausgeübt werden, leiten sich von den Gesellschaftern ab.
Als eine Vervielfachung der Einzelfirma stellt sich die typische offene Handelsgesellschaft dar. Aus dieser Vervielfachung resultieren die wirtschaftlichen Eigenarten. Durch die Befugnis zur Alleingeschäftsführung und Alleinvertretungsmacht jedes Gesellschafters verschaffen der Führung eine hohe Flexibilität und minimieren Reibungsverluste. Die Kreditwürdigkeit der offenen Handelsgesellschaft wird durch die unbeschränkte Haftung erhöht. Aus der wechselseitigen Abhängigkeit der Gesellschafter voneinander entstehen Risiken bei der offenen Handelsgesellschaft – jeder Gesellschafter kann durch Unzuverlässigkeit oder risikoreiche Geschäfte die anderen ruinieren.