Im Nationalbankgesetz ist die Mindestreserve geregelt. Die Regelung der Mindestreserve besagt, dass ein bestimmter Prozentsatz der Einlagen eines Kreditinstituts auf einem Konto bei der Österreichischen Nationalbank oder der Europäischen Zentralbank hinterlegt werden muss. Bis 1999 war die Mindestreserve bei der Österreichischen Nationalbank oder bei der Europäischen Zentralbank unverzinst. Sie wird seit der Euro-Einführung und der Installierung der Europäischen Zentralbank am 1. Jänner 1999 verzinst. Jedes Monat wird der Zinssatz der Mindestreserve von der Österreichischen Nationalbank als verlängerter Arm der Europäischen Zentralbank veröffentlicht und entspricht dem jeweiligen durchschnittlichen Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank für diese Periode.