LIRES (Liquiditätsreserve)

Zu den flüssigen Mitteln zählt die Liquiditätsreserve. Sie ist im Bankwesengesetz geregelt. Die Regelung der Liquiditätsreserve besagt, dass Kreditinstitute, die einem Zentralinstitut angeschlossen sind, bei ihrem Zentralinstitut einen bestimmten Prozentsatz von Einlagen als Liquiditätsreserve halten müssen. Hier nimmt das Zentralinstitut eine Ausgleichsfunktion war, um einen entsprechenden Ausgleich zwischen dem Geldangebot und der Kreditnachfrage im Verbund sicherzustellen. Nach einem bestimmten „Warenkorb“ wird die Liquiditätsreserve beim Zentralinstitut verzinst.