LG

LG steht für Landgericht. Landesgerichte nennt man auch Gerichtshöfe erster Instanz (abgekürzt GH 1). Aufgaben sowohl aus Erster als auch aus Zweiter Instanz fallen in den Zuständigkeitsbereich der Landesgerichte. Jedes Landesgericht das Strafsachen bearbeitet, verfügt über eine Staatsanwaltschaft. Auch hat jedes dieser Landesgerichte eine Justizanstalt ( ein gerichtlicher Gefangenenhaus).