Kleinbetragsregelung (Erhaltungsaufwand)

Wollen Vermieter Renovierungs- und Bauarbeiten an einem Objekt durchführen, gilt die Kleinbetragsregelung. Um einen „sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand“ handelt es sich wenn die Kosten einer einzelnen Baumaßnahme nicht höher als 2.500 Euro (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer) sind.