Firmenbuch

Wenn Sie ein Unternehmen gründen muss die Gesellschaft meist in das Firmenbuch eingetragen werden.
Das Firmenbuch ist eigentlich ein öffentliches Verzeichnis, in das alle für den Handelsverkehr wesentlichen Daten eingetragen werden müssen.
Das Firmenbuch wird von den jeweiligen Landesgerichten geführt und besteht eigentlich aus zwei Büchern

Im Hauptbuch finden sich folgende Informationen:
Buchnummer
Firmenname
Geschäftsadresse
Geschäftstätigkeit
Rechtsform
Stammkapital
Prokura
…..

In der Urkundensammlung hingegen finden sich folgende Informationen:
amtliche Urkunden
Meisterbrief
……

Mit der Eintragung ins Firmenbuch begründen Sie Ihr Rechtsverhältnis und machen es für jedermann sichtbar. Jedermann ist hier auch differenziert zu betrachten. Es haben nur Gerichte oder Notare zugriff.
Die Eintragungen oder Löschungen aus dem Firmenbuch werden in Zeitungen veröffentlicht.