Ein Dienstvertrag verpflichtet die den Arbeitnehmer, seine Arbeitsleistung zur Verfügung zustellen und garantiert ihm dafür Entlohung durch den Dienstgeber.
Ein Dienstvertrag verpflichtet die den Arbeitnehmer, seine Arbeitsleistung zur Verfügung zustellen und garantiert ihm dafür Entlohung durch den Dienstgeber.