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Zusätzliche Dienstleistungen

Zusätzliche Dienstleistungen stellen eine Ergänzung zu den Kerndienstleistungen dar. Sie erhöhen den Wert für den Kunden durch das dann noch attraktivere Leistungspaket. Sie sind ein wichtiger Teil des Dienstleistungsangebots.

Zertifizierung

Durch die Zertifizierung wird dargestellt, dass ein Unternehmen einem gewissen Mindeststandard entspricht.

Zertifizierung nach ISO 9000

Die Zertifizierung nach ISO 9000 können jene Unternehmen erhalten, deren Produkte, Verfahren und Herstellungsprozesse dem Standard der ISO 9000 entsprechen.

Zuteilung (Bausparvertrag)

Die Bausparkasse hält zu einem bestimmten Zeitpunkt die Bausparsumme zur Auszahlung bereit. Diesen Zeitpunkt nennt man Zuteilung. Drei bis neun Monate nach dem Stichtag, an dem Mindestguthaben und Zielbewertungszahl erreicht sind, wird die Zuteilung vorgenommen.

Zession

Auf eine dritte Person werden bei der Zession die Forderungen durch den Gläubiger übertragen. Der neue Gläubiger heißt Zessionar, der alte Gläubiger Zedent.

Zwangsausgleich

Ein Zwangsausgleich liegt dann vor, wenn sich im Zuge eines Konkursverfahrens Schuldner und Gläubiger auf einen Schuldenerlass und eine Stundung einigen.
Beim Zwangsausgleich müssen den Gläubigern mindestens 20 % ihrer Forderungen innerhalb von zwei Jahren bezahlt werden.

Zielgruppe

Die Zielgruppe eines Unternehmens sind diejenigen Personen bzw. Unternehmen, an die die Produkte bzw. Dienstleistungen verkauft werden sollen – also die Kunden.
Welche Bedürfnisse und Wünsche haben die Kunden?
Welche Merkmale und Eigenschaften haben sie?
Diese zentralen Fragen muss jeden Unternehmer beantworten können.

Zwangsräumung

Der Vermieter kann die Räumung einer Wohnung oder eines Hauses nur mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen. Diese Art der Räumung nennt man Zwangsräumung. Der Mieter hat aber bei besonderer Härte der Zwangsräumung einen Vollstreckungsschutz (Räumungsschutz).
Der Vollstreckungsschutz bedeutet dass die Zwangsräumung nicht sofort stattfindet. Der Gerichtsvollzieher führt die Zwangsräumung durch.

Zahlungsbefehl

Der Schuldner wird mittels Zahlungsbefehl im Mahnverfahren aufgefordert zu zahlen oder einen Widerspruch zu erheben.