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Unterversicherung

Von einer Unterversicherung spricht man, wenn ein Risiko abgesichert werden soll und der dafür notwendige Wert zu niedrig angesetzt wird. Der Versicherungsnehmer ist laut den Bestimmungen dafür verantwortlich den Wert (vom Hausrat bis zur Immobilie) richtig und zeitgerecht anzugeben, damit es zu keiner Unterversicherung kommen kann. Im Falle eines Schadenfalles kann die Unterversicherung zu bösen Überraschungen führen. Ist ein Objekt unterversichert, so kann die Versicherung dieses auch nicht wieder ganz vergüten.

Umwandlungsrate

Die Umwandlungsrate kommt aus dem Direkt-Marketing Bereich und zeigt an, wie viele Bestellungen im Verhältnis zu den Interessenten ( Personen die auf das Mailing reagiert haben) eines Direct-Mailing stehen.
Diese Umwandlungsrate kann aber auch bei Werbeschaltungen zur Anwendung kommen.

Unterwerfungsklausel

In Grundstückskaufverträgen und in Grundschuldbestellungsurkunden findet man die sogenannte Unterwerfungsklausel.
Der Käufer unterwirft sich beim Kaufvertrag wegen seiner Zahlungsverpflichtungen der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen.
Hat eine Grundschuldbestellungsurkunde eine Unterwerfungsklausel ist zwischen dinglicher und persönlicher Zwangsvollstreckung zu unterschieden:
• Gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks, sondern auf das Grundstück und dessen Zubehör, bezieht sich die dingliche Zwangsvollstreckung.
• Gegen den Schuldner und für das gesamte Vermögen des Schuldners bezieht sich die persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung (z.B. auf das Bankguthaben).