Es gibt Banken die für Sonderaufgaben gegründet wurden. Zum Beispiel die Kreditanstalt für Wiederaufbau.
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Souterrainwohnung
Teilweise unter der Geländeoberfläche befinden sich Souterrainwohnungen. Früher wurden Souterrainwohnungen meist als Hausmeisterwohnungen genutzt.
Heute gibt es bezüglich Souterrainwohnungen spezielle Regelungen:
1. Es muss für ausreichend natürliche Belichtung gesorgt werden.
2. die Souterrainwohnung muss mindestens 1,2 m über die festgesetzte Geländeoberfläche hinausragen
3. über zwei Drittel der Grundfläche der Souterrainwohnung muss eine lichte Höhe von mindestens 2,3 m haben.
Sparbuchschließfach
Ein absperrbares Fach im Kundenraum einer Bankfiliale wird als Sparbuchschließfach bezeichnet. Das Sparbuchschließfach dient ausschließlich der Hinterlegung von Sparbüchern des jeweiligen Kreditinstitutes mit Losungswort. Da die Kreditinstitute keine Haftung für den Inhalt eines Sparbuchschließfaches übernehmen, ist ein Losungswort notwendig.
Skimming Pricing
Skimming Pricing ist die Abschöpfungspreispolitik aus dem Marketing.
Sonderausgaben
Sonderausgaben werden steuermindernd berücksichtigt. Bestimmte Ausgaben eines Steuerzahlers, die der privaten Lebensführung dienen, werden als Sonderausgaben bezeichnet. Ein Beispiel dafür ist der Vorsorgeaufwand (Versicherungsbeiträge für freiwillige Versicherungen wie Lebensversicherungen oder für gesetzliche Sozialversicherung).
Soziale Stadt
1996 wurde eine Gemeinschaftsinitiative, von den zuständigen Länderministern für Städtebau, entwickelt, die den Titel „soziale Stadt“ erhielt.
Den Hintergrund für das Projekt „soziale Stadt“ bildeten der Verfall und die öffentliche Verwahrlosung mancher Stadtviertel zu sozial nicht tragbaren Ghettosituationen. Die ausländische Bevölkerung aus den Problemzonen Europas und Afrikas verschärften die Situation noch zusätzlich. Ein weiteres Problem stellten die vielen Langzeitarbeitslosen dar.
1999 wurde für die „soziale Stadt“ ein Modellprogramm entwickelt, mit dessen Hilfe die vom ökonomischen und baulichen Abstieg bedrohten Wohnquartiere vor dem Umkippen in die Verslumung (Ghettoviertel) bewahrt werden sollten.
Handlungsfelder wie Arbeit und Beschäftigung (Jobvermittlung für Schulabgänger, soziale, kulturelle, bildungsbezogene und freizeitbezogene Infrastruktur, Teilnahme der Bewohner am Stadtteilleben, integrierte Förderung und Finanzierung von Gemeinschaftsanlagen) gehören zu den Grundaufgaben der „sozialen Stadt“.
Spareinlagen
Geldeinlagen bei Kreditinstituten, die nicht dem Zahlungsverkehr, sondern der Anlage (also dem Sparen) dienen, nennt man Spareinlagen und als solche nur gegen die Ausfolgung von besonderen Urkunden (Sparurkunden) entgegengenommen werden dürfen. Auf Namen, eine bestimmte Bezeichnung oder eine Nummer können diese Sparurkunden lauten.
Skimming-Strategie
Die Skimming-Strategie wird auch als Abschöpfungsstrategie bezeichnet. Darunter versteht man eine kombinierte Preisstrategie bei Innovationen. Hier wird der Preis eines Produkts in einem bestimmten Markt zunächst hoch angesetzt, um die weniger preisempfindlichen Verbraucher abzuschöpfen. Die Voraussetzungen für diese Strategie sind wenig preisempfindliche Käufer, wenig Wettbewerb in der Einführungsphase und relativ hohe variable Kosten.
Sondertilgung
Sondertilgungen können von Kreditnehmern vorgenommen werden, wenn diese ihre Immobilie möglichst schnell schuldenfrei haben wollen oder ihre jährliche Belastung senken wollen. Sondertilgungen sind in der Regel Zahlungen, die die vereinbarte Tilgungsrate übersteigen. Bei Bauspardarlehen sind Sondertilgungen ohne gesonderte Vereinbarung möglich. Sie müssen nur vorher angemeldet werden.
Darlehen mit variabler Verzinsung sind unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist rückzahlbar. Daher ist auch bei dieser Form des Darlehens die Sondertilgung kein Problem. Nur zu genau fixierten Terminen können Sondertilgungen bei Darlehen mit Zinsbindungsdauer durchgeführt werden.
Sondertilgungen bei Darlehen mit einer Laufzeit von über 10 Jahren, können nach Ablauf der 10 Jahre jederzeit vorgenommen werden.
Sozialer Wohnungsbau
Der Staat gewährt beim sozialen Wohnungsbau zusätzliche öffentliche Mittel. Die Aufgabe des sozialen Wohnungsbaus besteht darin, die Versorgung breiter Schichten des Volkes mit Wohnraum zu tragbaren Bedingungen zu gewährleisten.
Die Wohnungen aus dem Bereich „sozialer Wohnungsbau“ dürfen allerdings nur an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein übergeben werden. Durch die Kostenmiete werden Mieterhöhungen dieser Wohnungen beschränkt.
Eine besondere Regelung gibt es auch für den Makler im Bereich des „sozialen Wohnungsbaus“. Der Makler darf vom Mieter keine Provision verlangen, allerdings darf er Provision vom Vermieter einfordern.
Es gibt drei verschiedene Förderwege für den „sozialen Wohnungsbau“:
• 1 Förderweg: bestimmte Einkommensgrenzen (Alleinstehende 11.760 Euro, 2 Personenhaushalt 17.077 Euro und jede weitere Person 4.090 Euro) dürfen nicht überschritten werden.
• 2 Förderweg: Die Überschreitung der Einkommensgrenzen des 1. Förderwegs sind bis zu 60 % zulässig.
• 3 Förderweg: Es werden Art und Umfang der finanziellen Förderung, Zweckbestimmung und Belegungsbindung vereinbart. Auch die Einkommensgrenzen, sowie die Höhe der Anfangsmieten und Mieterhöhungen werden berücksichtigt.
Diese Arten der Förderungen gibt es allerdings nicht in allen Bundesländern Deutschlands. Neben Wohnbaudarlehen für den „sozialen Wohnungsbau“ werden auch Familienzusatzdarlehen gewährt.