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Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist eine Altersvorsorge, die seit 2005 vom Staat gefördert wird. Zielgruppe der Rürup-Renten-Versicherung sind Selbstständige, besonders jene Unternehmer die über ein hohes Einkommen und somit eine hohe Steuerbelastung ausweisen. Durch gezielte Steuerbegünstigung soll die Steuerlast gesenkt werden, da das Absetzen herkömmlicher Erlebensversicherungen seit 2005 nicht mehr möglich ist.

Die Rürup-Rente ist in eine Ansparphase und eine Auszahungsphase aufgeteilt. In der Ansparphase sind die Rürup-Renten-Verträge für Pfändungen geschützt, jedoch nicht in der Auszahlungsphase. Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahres.

Besondere Eigenschaften der Rürup-Rente sind: Steuervorteile durch Möglichkeit durch Sonderabzugsfähigkeit. Nach Tod des Versicherungsnehmers in der Auszahlungsphase verfällt das gesamte Kapital! Eine garantierte, lebenslange ( Achtung – nicht bei allen Anbietern ) monatliche Rente. 

Kostenlose Beratung zur Rürup-Rente gibt es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Deutschen Rentenversicherung Bund.

Rückbau- und Entsiegelungsgebot

Beim Rückbau- und Entsiegelungsgebot handelt es sich um einen Paragraphen aus dem BauGB (Baugesetzbuch). Dieser besagt, dass eine Gemeinde das Recht hat ein Gebäude zum Abriss frei zu geben sofern es nicht die im Rückbau- und Entsiegelungsgebot enthaltenen Bedingungen erfüllt. Das Gebäude entspricht nicht den Vorschriften des Bebauungsplans, die Mängel können auch nicht beseitigt werden, somit ist der Abbruch gewährleistet.

Rürup-Rente Beitragsfreistellungsklausel

Rürup-Renten können grundsätzlich nicht gekündigt werden. Daher streben die meisten Versicherungsnehmer, die Ihre Rürup Rente nicht mehr einzahlen wollen, eine Beitragsfreistellung an. 

Doch die Prämie einer Rürup-Rente beitragsfrei zu stellen kann Risiken mit sich bringen! Folgende Vertragspunkte sind zu beachten und sind bei den Versicherungsgesellschaften meist unterschiedlich:

  1. Die meisten Gesellschaften vereinbaren eine Mindestlaufzeit. Diese kann von einem Jahr bis zu 5 Jahren dauern.
  2. Manche Versicherer legen fest, dass der Versicherungsnehmer mindestens die Summe an Beiträgen einbezahlt hat, um einen Rentenanspruch zu erhalten!

Daher – Achtung: Setzen sich sich vor einem schriftlichen Ansuchen um Beitragsfreistellung mit Ihrem Versicherungsunternehmen in Verbindung. Lassen Sie sich aber nicht um Verkäufer „beraten“ sondern sprechen Sie mit den Spezialisten der Fachabteilung. Auch der Konsumentenschutz bietet Beratung zu Versicherungen und Renten an.

Rückkauf

Ein Rückkauf ist ein Kompensationsgeschäft mit einer Rückkaufvereinbarung. Das heißt ein Lieferant von Investitionsgütern wird in Markenartikeln bezahlt. Diese werden durch die bereitgestellten Produktionsmittel hergestellt.

Rürup-Rente pfändungssicher

Ja, die Rürup-Rente ist pfändungssicher, ABER nur unter folgenden Bedingungen ist der Schutz vor Pfändung gegeben:

  1. Nur in der Ansparphase! In der Leistungsphase ist kann gepfändet werden.
  2. Dieser Pfändungsschutz gilt nur bis zum maximal geförderten Anteil der Rürup-Rente. Wird mehr als dieser Teil gespart kann die Differenz gepfändet werden. ( Nicht aber der Basisbetrag)

Es werden immer wieder Fehlinformationen gestreut, dass angeblich kein Pfändungsschutz bestünde. Wer sicher gehen will fragt beim Bundesministerium für Finanzen nach.

Rückkaufswert

Der Betrag, welcher vom Versicherer (Versicherungsunternehmen) bei vorzeitiger Kündigung beziehungsweise Rücktritt (durch den Kunden) der abgeschlossenen Lebensversicherung oder Rentenversicherung an den Versicherungsnehmer zu zahlen hat, wird als Rückkaufswert bezeichnet.
Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Bezeichnung des Versicherungsvertragsgesetzes.  Der Versicherer hat bei Abschluss der Lebensversicherung dem Versicherungsnehmer diverse Rechte vertraglich zugesprochen, diese Rechte kauft er beim Rückkauf zurück. Die Zahlungen die in der Vergangenheit getätigt wurden sind nicht Basis des Rückkaufswertes. Wie man weiß, führt eine vorzeitige Kündigung zu Verlusten, wie beispielsweise beim Kauf eines KFZ welches man nach kurzer Zeit wieder verkauft. Die Höhe des Rückkaufswertes welcher vereinbart und im Vertrag festgehalten wurde darf nicht unter dem Mindest-Rückkaufswert liegen. Eine Versicherung ist nicht verpflichtet für jedes Jahr einen genauen Rückkaufswert festzulegen, sie kann auch den Mindest-Rückkaufswert heranziehen.

Rürup-Rente vererben?

Nein – Die Rürup-Rente ist eine Basisrente für Selbstständige bzw. andere nicht rentenversicherungspflichtige Personen und kann in der Auszahlungsphase nicht vererbt werden. Also wenn der Versicherte stirbt verfällt das gesamte in die Rürup-Rente einbezahlte Kapital und fällt der Versicherungsgesellschaft zu. 

Es gibt die Möglichkeit einer Zusatzabsicherung als Hinterbliebenen-Schutz, der aber ein Extra der Versicherungsgesellschaft und muss bezahlt werden. Aber dies hat Nichts mit Vererben einer Rürup-Rente zu tun und ist eine Zusatzversicherung, die manche Versicherer anbieten.

Im Gegensatz dazu – Bei einer Rister-Rente kann an Ehepartner und Kinder vererbt werden.

Rücklage

Rücklagen werden gebildet, um für zukünftige Investitionen oder schlechtere Zeiten vorzusorgen.
(Versteuerte) Rücklagen werden vom bereits versteuerten Gewinn gebildet. Sie zählen zum Eigenkapital und werden auf der rechten Seite der Bilanz ausgewiesen.
(Rücklagen dürfen nicht mit Rückstellungen verwechselt werden).

Rücklagen

Bei Rücklagen handelt es sich um Überschüsse welche aufgrund wirtschaftlicher Tätigkeiten entstehen. Diese Rücklagen werden einbehalten für diverse Zwecke die in der Zukunft eintreten könnten. Nimmt man jetzt beispielsweise eine Kapitalgesellschaft her, so handelt es sich bei den Rücklagen um einen Teil des Eigenkapitals. Bei Kapitalgesellschaften dienen die Rücklagen in der Regel zum Zweck der Selbstfinanzierung und zur Stärkung des Eigenkapitals. Aus der Bilanz kann man die offenen Rücklagen eines Unternehmens ersehen. Bei Kommunen gibt es sowohl allgemeine als auch Sonderrücklagen. Pro (Kalender-) Jahr hat  jede Gemeinde einen Haushaltsplan zu erstellen, dem sie eine Übersicht für die Rücklagen beizulegen hat. Diese Rücklagen müssen gesondert ausgewiesen werden, das heißt es muss genau definiert werden was in den Bereich allgemeine und was in den Bereich Sonderrücklage fällt.

Rücklauf

Als Rücklauf werden jene Mailings einer Direktmarketing-Aktion bezeichnet, die an den Absender zurückgeschickt werden.