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Rückkaufswert

Der Betrag, welcher vom Versicherer (Versicherungsunternehmen) bei vorzeitiger Kündigung beziehungsweise Rücktritt (durch den Kunden) der abgeschlossenen Lebensversicherung oder Rentenversicherung an den Versicherungsnehmer zu zahlen hat, wird als Rückkaufswert bezeichnet.
Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Bezeichnung des Versicherungsvertragsgesetzes.  Der Versicherer hat bei Abschluss der Lebensversicherung dem Versicherungsnehmer diverse Rechte vertraglich zugesprochen, diese Rechte kauft er beim Rückkauf zurück. Die Zahlungen die in der Vergangenheit getätigt wurden sind nicht Basis des Rückkaufswertes. Wie man weiß, führt eine vorzeitige Kündigung zu Verlusten, wie beispielsweise beim Kauf eines KFZ welches man nach kurzer Zeit wieder verkauft. Die Höhe des Rückkaufswertes welcher vereinbart und im Vertrag festgehalten wurde darf nicht unter dem Mindest-Rückkaufswert liegen. Eine Versicherung ist nicht verpflichtet für jedes Jahr einen genauen Rückkaufswert festzulegen, sie kann auch den Mindest-Rückkaufswert heranziehen.

Rürup-Rente vererben?

Nein – Die Rürup-Rente ist eine Basisrente für Selbstständige bzw. andere nicht rentenversicherungspflichtige Personen und kann in der Auszahlungsphase nicht vererbt werden. Also wenn der Versicherte stirbt verfällt das gesamte in die Rürup-Rente einbezahlte Kapital und fällt der Versicherungsgesellschaft zu. 

Es gibt die Möglichkeit einer Zusatzabsicherung als Hinterbliebenen-Schutz, der aber ein Extra der Versicherungsgesellschaft und muss bezahlt werden. Aber dies hat Nichts mit Vererben einer Rürup-Rente zu tun und ist eine Zusatzversicherung, die manche Versicherer anbieten.

Im Gegensatz dazu – Bei einer Rister-Rente kann an Ehepartner und Kinder vererbt werden.

Rücklage

Rücklagen werden gebildet, um für zukünftige Investitionen oder schlechtere Zeiten vorzusorgen.
(Versteuerte) Rücklagen werden vom bereits versteuerten Gewinn gebildet. Sie zählen zum Eigenkapital und werden auf der rechten Seite der Bilanz ausgewiesen.
(Rücklagen dürfen nicht mit Rückstellungen verwechselt werden).

Rücklagen

Bei Rücklagen handelt es sich um Überschüsse welche aufgrund wirtschaftlicher Tätigkeiten entstehen. Diese Rücklagen werden einbehalten für diverse Zwecke die in der Zukunft eintreten könnten. Nimmt man jetzt beispielsweise eine Kapitalgesellschaft her, so handelt es sich bei den Rücklagen um einen Teil des Eigenkapitals. Bei Kapitalgesellschaften dienen die Rücklagen in der Regel zum Zweck der Selbstfinanzierung und zur Stärkung des Eigenkapitals. Aus der Bilanz kann man die offenen Rücklagen eines Unternehmens ersehen. Bei Kommunen gibt es sowohl allgemeine als auch Sonderrücklagen. Pro (Kalender-) Jahr hat  jede Gemeinde einen Haushaltsplan zu erstellen, dem sie eine Übersicht für die Rücklagen beizulegen hat. Diese Rücklagen müssen gesondert ausgewiesen werden, das heißt es muss genau definiert werden was in den Bereich allgemeine und was in den Bereich Sonderrücklage fällt.

Rücklauf

Als Rücklauf werden jene Mailings einer Direktmarketing-Aktion bezeichnet, die an den Absender zurückgeschickt werden.

Rücklaufbearbeitung

Unter der Rücklaufbearbeitung versteht man die Bearbeitung der Rücksendungen. Diese werden in der Adressdatei auf der Grundlage zurückgeschickter Mailings vermerkt. Das Ziel dieser Vorgehensweise ist die Begründung der Rückerstattung des Miet- oder Kaufpreises für die Adressdaten.

Reisevertrag

Der Reisevertrag ist ein besonders geregelter Werkvertrag, durch den sich ein Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu erbringen. Für die Reiseleistungen aus dem Reisevertrag zahlt der Reisende ein Entgelt, den Reisepreis. Insbesondere hat der Reisende im Reisevertrag ein unabdingbares Kündigungs-, Minderungs-, Schadensersatz- und Rücktrittsrecht.

Response

Unter dem Begriff Response versteht man die Anzahl der Reaktionen auf eine Direktmarketing-Aktion. Diese Zahl wird normalerweise als Prozentsatz der Gesamtzahl der versandten Mailings angegeben.

RevPAR

RevPAR steht für Revenue per available room.
Die Auslastung der Zimmer wird immer in Prozent gerechnet, dies erfolgt per EDV.
Der Computer errechnet den Prozentsatz selbst, dies erfolgt aufgrund der Reservierungseintragungen. Die Berechnung funktioniert folgendermaßen:
• (belegte Zimmer x 100) : (verfügbare Zimmer x Betriebstage des laufenden Monats).

Beispiel: ein Hotel hat 80 Zimmer und am 20. des Monats waren 1.400 Zimmer belegt
• (1.400 x 100) : (80 x 20) = 87,5% 
• Das Hotel hat per 20. das Monats eine Auslastung von 87,5%.

Die Berechnung des durchschnittlichen Zimmerpreises funktioniert folgendermaßen:
• Sie machen an einem Tag einen Logisumsatz von 4.500,– Euro bei 55 belegten Zimmern
• 4.500 : 55 = 81,8 €
• Die Zimmerdurchschnittsrate beträgt 81,8 €.

Spricht man vom Rev.PAR (Revenue per available room) so handelt es sich hierbei um den Logiserlös pro verfügbarem Zimmer. Der Rev.PAR (Revenue per available room) errechnet sich wie folgt:
• Sie machen an einem Tag einen Logisumsatz von 4.500,– Euro, sie haben 80 verfügbare Zimmer wobei 55 belegt sind.
• 4.500 : 80 = 56,3 €
• Der Logiserlös pro verfügbarem Zimmer an diesem Tag (lt. Beispiel am 20. des Monats) beträgt 56,3 Euro.

Risikoanalyse

Die Risikoanalyse befasst sich mit den Risken bezogen auf Markt und Mitbewerber.