Archiv der Kategorie: R

Rürup-Rente vererben?

Nein – Die Rürup-Rente ist eine Basisrente für Selbstständige bzw. andere nicht rentenversicherungspflichtige Personen und kann in der Auszahlungsphase nicht vererbt werden. Also wenn der Versicherte stirbt verfällt das gesamte in die Rürup-Rente einbezahlte Kapital und fällt der Versicherungsgesellschaft zu. 

Es gibt die Möglichkeit einer Zusatzabsicherung als Hinterbliebenen-Schutz, der aber ein Extra der Versicherungsgesellschaft und muss bezahlt werden. Aber dies hat Nichts mit Vererben einer Rürup-Rente zu tun und ist eine Zusatzversicherung, die manche Versicherer anbieten.

Im Gegensatz dazu – Bei einer Rister-Rente kann an Ehepartner und Kinder vererbt werden.

Rücklage

Rücklagen werden gebildet, um für zukünftige Investitionen oder schlechtere Zeiten vorzusorgen.
(Versteuerte) Rücklagen werden vom bereits versteuerten Gewinn gebildet. Sie zählen zum Eigenkapital und werden auf der rechten Seite der Bilanz ausgewiesen.
(Rücklagen dürfen nicht mit Rückstellungen verwechselt werden).

Rücklagen

Bei Rücklagen handelt es sich um Überschüsse welche aufgrund wirtschaftlicher Tätigkeiten entstehen. Diese Rücklagen werden einbehalten für diverse Zwecke die in der Zukunft eintreten könnten. Nimmt man jetzt beispielsweise eine Kapitalgesellschaft her, so handelt es sich bei den Rücklagen um einen Teil des Eigenkapitals. Bei Kapitalgesellschaften dienen die Rücklagen in der Regel zum Zweck der Selbstfinanzierung und zur Stärkung des Eigenkapitals. Aus der Bilanz kann man die offenen Rücklagen eines Unternehmens ersehen. Bei Kommunen gibt es sowohl allgemeine als auch Sonderrücklagen. Pro (Kalender-) Jahr hat  jede Gemeinde einen Haushaltsplan zu erstellen, dem sie eine Übersicht für die Rücklagen beizulegen hat. Diese Rücklagen müssen gesondert ausgewiesen werden, das heißt es muss genau definiert werden was in den Bereich allgemeine und was in den Bereich Sonderrücklage fällt.

Rücklauf

Als Rücklauf werden jene Mailings einer Direktmarketing-Aktion bezeichnet, die an den Absender zurückgeschickt werden.

Rücklaufbearbeitung

Unter der Rücklaufbearbeitung versteht man die Bearbeitung der Rücksendungen. Diese werden in der Adressdatei auf der Grundlage zurückgeschickter Mailings vermerkt. Das Ziel dieser Vorgehensweise ist die Begründung der Rückerstattung des Miet- oder Kaufpreises für die Adressdaten.

Rückstand

Bei einem Rückstand handelt es sich um einen Schuldner- beziehungsweise Zahlungsverzug. Sofern ein Schuldner trotz Mahnung oder Zeitablauf die fälligen Forderungen nicht begleicht, so kommt er in Rückstand (Zahlungsverzug). Die genaue Regelung bezüglich des Rückstandes (Schuldnerverzug) lt. Deutschem Recht ist im BGB (Bundesgesetzbuch) nachzulesen.

Rücktrittsrecht für Käufer

Die Rücktrittsrechte für Käufer sind gesetzlich geregelt.
Es soll den Käufer ermöglichen, ohne weiteres oder unter bestimmten Voraussetzungen von einem abgeschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten.

Rückvergütungskampagne

Eine Rückvergütungskampagne ist eine verkaufsfördernde Aktion, bei der der Verbraucher einen Preisnachlass direkt vom Hersteller erhält.

Rückwärts Diversifikation

Der Begriff Rückwärts Diversifikation kommt aus dem Marketing und ist ein Prozess bei dem das Unternehmen vorgelagerte Stufen der Wertschöpfungskette in die eigene Organisation mit aufnimmt.

Rückwärtskalkulation

Bei einer Rückwärtskalkulation wird der Herstellerverbrauchspreis durch die Rückrechnung vom gewünschten Verbraucherpreis, den von der Konkurrenz verlangten Preis oder des im Markt durchsetzbaren Preis ermittelt.