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Reisebüro

Ein Reisebüro ist ein Fremdenverkehrsbetrieb, der zwischen touristischem Angebot und touristischer Nachfrage vermittelt. Um touristische Einzelleistungen (Beherbergung, Transport usw.) zu kombinieren und das Leistungspaket den Touristen oder anderen Reisebüros anzubieten, tritt das Reisebüro auch oft als Nachfrager auf. Aufgrund dessen ist eine Spezialisierung zwischen produzierenden, veranstaltenden Reisebüros (Veranstalter) und vermittelnden Reisebüros (Reisemittler) entstanden.
Mit Thomas Cook ist der Beginn des modernen Reisebüros zu datieren, der im Jahre 1841 erstmals Sonderzüge für Wochenendausflüge organisierte.

Realkreditinstitut

Realkreditinstitute konzentrieren sich auf die Vergabe von Hypothekarkredite bzw. Kommunalkredite.
Manche Realkreditinstitute gewähren auch mündelsichere Pfandbriefe und Kommunalobligationen.

Regionalbanken

Als Teilgruppe der Kreditbanken werden die Regionalbanken in den Statistiken, die die Deutsche Bundesbank über das deutsche Bankensystem veröffentlicht. Alle Universalbanken sind in dieser Teilgruppe in der Rechtsform der AG oder der GmbH zusammengefasst, die bevorzugt das kurzfristige Kreditgeschäft pflegen, und zwar mit Ausnahme der drei Großbanken, die in den Statistiken als gesonderte Gruppe geführt werden.

Reisekosten

Aufwände, die aufgrund von Reisen anfallen welche für berufliche beziehungsweise betriebliche Zwecke gemacht werden, bezeichnet man als Reisekosten. Bei einer Reise für welche man Reisekosten geltend machen kann, handelt es sich um eine Dienstreise fern von Privatwohnung und Dienstort ( Hauptstandort der Firma). Bei Reisekosten handelt es sich um einen Überbegriff, dieser beinhaltet:
1. Fahrtkosten
2. Kosten für Übernachtung
3. und Verpflegungsmehraufwand.
Fahrtkosten: Um Fahrtkosten geltend machen zu können ist die Nutzung keines bestimmten Verkehrsmittels vorgeschrieben. Der Reisende darf selbst entscheiden ob er per Taxi, per Flugzeug oder per Bahn reist. Wenn der Reisende mit einem Firmenauto auf Geschäftsreise geht, so bekommt er die Kosten für die Fahrt (Kilometer) nicht erstattet, da diese Kosten sowieso die Firma (der Betrieb) zu tragen hat. Verwendet der Reisende jedoch sein Privatauto, so hat er drei Möglichkeiten die Fahrtkosten geltend zu machen:
1. in Form eines Einzelnachweises, das heißt die Gesamtkosten des Fahrzeuges müssen genauso bekannt sein wie auch die Jahresfahrleistung und die beruflich gefahrenen Kilometer. Diese für berufliche Zwecke gefahrenen Kilometer müssen in einem Fahrtenbuch festgehalten(dient als Nachweis) werden.
2. in Form eines fahrzeugindividuellen Kilometersatzes, das heißt aufgrund eines Einzelnachweises (beispielsweise aus dem Vorjahr) werden die Kosten pro Kilometer für den Zeitraum von einem Jahr (12Monaten) ermittelt. Diese Berechnung wird für die Zahlungen der folgenden Jahre herangezogen, wobei Veränderungen vorgenommen werden und zwar werden die Kosten den tatsächlichen Verhältnissen angepasst.
3. in Form eines Pauschalbetrages, das heißt man erhält pro gefahrenen Kilometer mit einem Kraftwagen (PKW) € 0,30 bei Motorrädern € 0,13. In den Bereich der Fahrtkosten fallen An-(Hin) und Abreise (Rückfahrt), sowohl die Fahrten vor Ort als auch die Heimfahrten zwischendurch, welche bei längeren Dienstreisen anfallen. Nicht in den Bereich der Fahrtkosten fallen beispielsweise Park- und Straßenbenutzungsgebühren, diese sind jedoch in Form von Reisenebenkosten absetzbar.
Übernachtungskosten: Unter Übernachtungsaufwand versteht man die Kosten, welche für Hotel beziehungsweise jegliche Art von Unterkunft anfallen. Die Kosten für das Frühstück kann man jedoch nicht geltend machen ( das heißt diese sind vom Reisenden selbst zu begleichen). Ob es sich um eine Dienstreise im In- oder Ausland handelt ist nicht relevant um die Übernachtungskosten geltend machen zu können.
Verpflegungsaufwand: Der Verpflegungsmehraufwand wird immer in Form von Pauschalbeträgen geltend gemacht. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Dauer der Dienstreise. Bei Abwesenheit von 8 Stunden beträgt der Pauschalbetrag € 6,00; bei Abwesenheit von mindestens 14 Stunden beträgt der Pauschalbetrag € 12,00 und bei Abwesenheit von mindestens 24 Stunden beträgt der Pauschalbetrag € 24,00.
Reisenebenkosten: bei Reisenebenkosten handelt es sich beispielsweise um:
• Kosten für die Hotelgarage
• Parkgebühren
• Maut
• Umbuchungs- beziehungsweise Stornokosten und so weiter.

Rabatt

Rabatt (ital. abschlagen) ist ein Preisnachlass für Produkte oder Dienstleistungen.
Sie sind willkommene Mittel zur Konsumsteuerung
 
Rabattarten
Mengenrabatte und Wertrabatte
Mengenrabatte werden wie der Name sagt über die Abnahmemenge bestimmt. 
Nach dem Prinzip – je mehr abgenommen wird, desto mehr Rabatt ist möglich.
Auch der Wertrabatt basiert aus dem gleichen Prinzip – nur erfolgt der Rabatt nicht nach der Menge der abgenommenen Waren sondern nach dessen Auftragswert.

Zeitrabatte
Zeitrabatte werden in Bezug auf die Rechnungsperiode gewährt. Beispiele für Zeitrabatte sind Frühbucherrabatte, Rabatt bei Vorausbestellung, Ausverkaufsrabatte. Aber auch Abschlussrabatte, die für mittelfristig getätigte Aufträge gewährt werden gehören zur Gruppe der Zeitrabatte. 

 Bonifikationsrabatt: Kombination aus Wertrabatt und Zeitrabatt
In diesem Fall werden Stammkunden Rabatte in Form von Bonifikationen gewährt. In der Regel erfolgt über einen Durchrechnungszeitraum von einem Jahr stufenweise eine Rabattierung für alle getätigten Umsätze.

Diese Stufenrabatte werden als Treuerabatt in Form eine Jahresbonus ausbezahlt ( ob Bar oder in Form von Gutscheinen hängt vom Geschäftsmodell ab.)

Andere Rabattformen

Mengenrabatt: Bei hoher Stückzahl, reduziert sich der Preis
Skonto: Bei sofortiger Zahlung in bar erhält wird ein Teil des Kaufpreises zurückerstattet, meist 3%.
Aktionsrabatt: Preisnachlass für bestimmte Aktionen.
Punkterabatt: Es werden Bonuspunkte für jeden Kauf gutgeschrieben
Lagerräumungsrabatt: Die Lager müssen gelehrt werden. z.B.: Winterschlussverkauf
Naturalrabatt: Man bekommt gratis Zugaben, oder Produkte.
Treuerabatt: Kunden die immer wieder bei Ihnen kaufen können Sie einen Treuerabatt gewähren
Sonderrabatt: z.B.: Gewährung von Rabatten bei Firmenjubiläen.

 

Realkreditinstitute

Realkreditinstitute sind Kreditinstitute, die durch zwei typische Geschäftsverknüpfungen gekennzeichnet sind:
– Vergabe mit Hypotheken besicherter Kredite und deren Refinanzierung durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen.
– Vergabe von Krediten an inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunaldarlehen) und deren Refinanzierung durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen.
Auch öffentliche Gelder werden von Realkreditinstituten zur Wohnbauförderung weitergeleitet. Dem Realkreditinstitut ist die Spezialisierung gesetzlich vorgeschrieben. Nur ein kleiner Kreis von Hilfs- und Nebengeschäften ist den Realkreditinstituten gestattet, um Risiken von den Käufern der Schuldverschreibungen fernzuhalten. Die Realkreditinstitute sind im deutschen Bankensystem eine bedeutende Teilgruppe der Spezialbanken. Man gliedert die Realkreditinstitute nach der Rechtsform in Hypothekenbanken und Grundkreditanstalten.

Regionale Einzelhandelskette

Von einer regionalen Einzelhandelskette spricht man, wenn sich in einem bestimmten Gebiet oder einer bestimmten Region ein relativ großes Einzelhandelsunternehmen befindet. Als Maßstab werden hier der Umsatz, die Anzahl der Angestellten und die Anzahl der Standorte herangezogen.

Rabatt (Preisabschlag)

Der Rabatt ist ein an bestimmte Bedingungen geknüpfter Nachlass auf den allgemein angekündigten und geforderten Preis (Normal- oder Listenpreis). Eine flexiblere Handhabung der Preispolitik wird durch die Rabatte ermöglicht und sind deshalb das am häufigsten benutzte Instrument der Preisdifferenzierung. Gegenüber Verbrauchern ist die Gewährung von Preisnachlässen, also auch Rabatte im Rabattgesetz geregelt. In drei Gruppen lassen sich die vielfältigen Rabattformen unterteilen:
 Funktions- und Stufenrabatte: Die beim Händler anfallenden Handlungskosten sollen durch Funktions- und Stufenrabatte gedeckt sein, wobei jene pauschal oder funktionsspezifisch ausgestaltet werden.
– Mengerabatte: Ein Anreiz zum Kauf größerer Mengen pro Auftrag oder Periode, durch die Auftragsgewinnungs- und abwicklungskosten beim Verkäufer eingespart werden können, nennt man Mengenrabatte. Hingegen werden Kleinaufträge meist mit einem Mindermengenzuschlag belegt. Als Bar- oder Naturalrabatte werden Mengenrabatte gewährt und können verschiedenartig ausgestaltet werden. Der Bonus ist eine verbreitete Variante des Mengenrabattes, das heißt ein kumulativer Mengen- oder Umsatzrabatt, der am Ende einer Periode für den insgesamt erreichten Absatz bzw. Umsatz mit dem Abnehmer gewährt wird. Elemente des Mengen- und Treuerabatts vermengen sich beim Bonus.
– Zeitrabatte: Für bestimmte Bestellzeitpunkte bzw. Bestellperioden gelten oftmals Zeitrabatte. Unter anderem dienen Zeitrabatte für den Abverkauf von Auslaufmodellen sowie zur Absatzförderung.

Reallast

Der jeweilige Eigentümer haftet mit der Reallast durch Belastung eines Grundstückes für die Reallastberechtigten zu erbringende Leistungen. Gegenstand der Reallast bilden z.B. Renten – dies sind wiederkehrende Leistungen (§ 530 ABGB) oder das Ausgedinge (Verpflichtung zu Geld-, Natural-, und Arbeitsleistungen für den Unterhalt des früheren Eigentümers. Mit der grundbücherlichen Eintragung entstehen Reallasten. Umfang und Inhalt des Rechtes müssen sehr genau angegeben werden.

Regionaler Vertriebsleiter

Der regionale Vertriebsleiter ist ein Kundenbetreuer eines Unternehmens, der für die Analyse, Planung, Implementierung, Prüfung und Auswertung der Beziehung mit einer Kundengruppe verantwortlich ist.