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Offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die auch mit Ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft haften.
Die OHG muss über den Umfang eines Kleinbetriebes hinausgehen.
Die OHG wird gern von Klein- und Mittelbetrieben als Unternehmensform gewählt.
Die Gesellschaft wird mit einem Gesellschaftsvertrag gegründet, in dem man die Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter regelt. Z.B.: Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Vereinbarungen für den Fall des Ablebens oder Ausscheidens eines Gesellschafters, uvm.

Der Akt ist nicht notariatspflichtig, die OHG muss aber ins Firmenbuch eingetragen werden.

Der Firmenname kann auf zwei Arten gebildet werden.
Entweder mit dem Namen aller Gesellschafter, oder mit dem Namen eines Gesellschafters mit einem Zusatz.
Die OHG ist nicht körperschaftsteuerpflichtig oder einkommensteuerpflichtig. Einkommenssteuerpflichtig sind die Gewinne der Gesellschafter, die Sie aus der OHG entnehmen.

Gewinn- und Verlustverteilung bei der OHG

Wie bereits angeführt, haften die OHG-Gesellschafter solidarisch auch mit dem Privtavermögen. Natürlich ist das bei einem Gewinn ebenso. Dennoch kann und wird in der Praxis die Verteilung im OHG Gesellschaftsvertrag definiert. Jedoch ist es nicht Pflicht, die Gewinn- und Verlustverteilung im Gesesllschaftsvertrag zu fixieren. Sollte ein Gesellschaftsvertrag nicht vorhanden sein wird für die Verteilung das Handelsgesetz bzw. das Gesellschaftsrecht zur Anwendung gebracht. Im HGB sind überdies Mindestverzinsungen vorgeschrieben. Bei einem Verlust fällt diese Verzinsung klarerweise nicht an.

Opportunistische Preisgestaltung

Die opportunistische Preisgestaltung ist eine wettbewerbsorientierte Form der Preisgestaltung. Hier senkt bzw. hebt ein Unternehmen seine Preise etwas früher als der größte Wettbewerber. Diese Preisänderungen haben das Ziel, der Konkurrenz einen kleinen Teil des Marktanteils abzuringen.

Offene Handelsgesellschaft (oHG)

Die offene Handelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, bei der alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt (mit ihrem gesamten Vermögen) haften. Als eine Ausprägung der kapitalistischen Unternehmensverfassung gilt die offene Handelsgesellschaft: Alle Entscheidungsbefugnisse, die in der offenen Handelsgesellschaft ausgeübt werden, leiten sich von den Gesellschaftern ab.
Als eine Vervielfachung der Einzelfirma stellt sich die typische offene Handelsgesellschaft dar. Aus dieser Vervielfachung resultieren die wirtschaftlichen Eigenarten. Durch die Befugnis zur Alleingeschäftsführung und Alleinvertretungsmacht jedes Gesellschafters verschaffen der Führung eine hohe Flexibilität und minimieren Reibungsverluste. Die Kreditwürdigkeit der offenen Handelsgesellschaft wird durch die unbeschränkte Haftung erhöht. Aus der wechselseitigen Abhängigkeit der Gesellschafter voneinander entstehen Risiken bei der offenen Handelsgesellschaft – jeder Gesellschafter kann durch Unzuverlässigkeit oder risikoreiche Geschäfte die anderen ruinieren.

Opportunitätskosten

Opportunitätskosten ist eigentlich entgangener Gewinn, der aufgrund einer falschen Entscheidung nicht gemacht wird.

Objektive Qualität

Unter objektiver Qualität versteht man den Grad, in wie weit die messbaren Kriterien eines Produkts erfüllt werden.

Offshore Banking

Unter Offshore Banking versteht man Bankgeschäfte außerhalb der Währungsgesetzgebung eines Landes. Das bedeutet, dass sich die Währung im Handel eines ausländischen Bankinstitutes von der Währung des Landes, in dem sich dieses Institut befindet, unterscheidet.

Opportunitätskosten – Berechnung

Unter Opportunitätskosten versteht man die theoretischen Kosten, die durch die Verwendung von Produktionsmitteln entstehen. Es sind dies Umsatz- oder Gewinneinbußen, die als fiktive Kosten angesehen werden.

Objektsteuer

Die Objektsteuer wird auch Realsteuer oder Sachsteuer genannt. Die Objektsteuer belastet unmittelbar die Leistungs- bzw. Ertragsfähigkeit eines Besteuerungsobjektes, wie zum Beispiel Gewerbekapital und Gewerbeertrag bei der Gewerbesteuer und Grundbesitz bei der Grundsteuer.
Bei der Objektsteuer wird von den persönlichen Umständen des Steuerpflichtigen abgesehen. Den Gemeinden steht das Aufkommen aus den Objektsteuern zu.

Oligopol

Bei dieser Marktform treten einige wenige Anbieter oder Nachfrager am Markt auf.

Optimale innerbetriebliche Verrechnungspreise

Unter den optimalen innerbetrieblichen Verrechnungspreisen versteht man die gegenseitige Preisgestaltung von Produkten innerhalb verschiedener Abteilungen eines Unternehmens. Dadurch kann ein optimaler Absatz bzw. Umsatz erzielt werden.