Archiv der Kategorie: N

Nutzungsentschädigung

Ein Nutzungsvertrag tritt anstelle eines Mietvertrages ein, wenn das Mietverhältnis zwar formell beendet ist, der Mieter aber nicht auszieht und darauf wartet, dass die Wohnung oder das Haus geräumt wird. Die Nutzungsentschädigung ist normalerweise genauso hoch wie die vorherige Miete.

Normobjekt

Ein genau definiertes Immobilienobjekt, hinsichtlich Größe, Alter, Lageeigenschaften und Qualität nennt man Normobjekt. Keine wertbeeinträchtigenden Zustandsmerkmale, wie zum Beispiel Reparaturanstau, haben Normobjekte. Im Rahmen der Immobilienmarktforschung haben Normobjekte Bedeutung für Zeitreihenanalysen der Immobilienpreise aber auch für die Erstellung von Raumindizies.

Nutzungswert

Es gibt drei verschiedene Nutzugswerte – einfach, mittel, gut. Diese Nutzungswerte werden durch Lagewerte, nutzerbezogene Infrastruktur und Raumqualität bestimmt. Durch Sekundärlagen des Objektes wird der einfache Nutzungswert bestimmt. Durchschnittlichen Ansprüchen von Dienstleistungsbetrieben genügt der mittlere Nutzungswert. Für Personal und Kunden sind die Büros beim mittleren Nutzungswert gut erreichbar. Es gibt auch Pkw-Stellplätze.
Durch ein repräsentatives Erscheinungsbild, durch eine den Ansprüchen einschließlich der Anforderungen an moderne Kommunikationsmöglichkeiten und durch ei den sozialen Betreuungsbedarf abdeckendes Raumangebot wird ein guter Nutzungswert gekennzeichnet.

Niedrigenergiehaus

Beim Niedrigenergiehaus werden Wärmeverluste durch Verwendung Wärme dämmender Baumaterialien vermieden. Dies halt den Vorteil, dass Energiekosten beim Niedrigenergiehaus gespart werden. Weiters werden die COs-Emissionen durch die Energieeinsparungen verringert. Auch das sogenannte Passivhaus soll neben dem Niedrigenergiehaus sehr energiesparend sein. Das Passivhaus ist allerdings noch nicht vollständig entwickelt. Vom Lüftungsverhalten der Niedrigenergiehauseigentümer hängt es ab, ob das Energiesparpotenzial des Niedrigenergiehauses ausgeschöpft wird. Die Heizenergie kann bis zu 40  % durch richtiges Lüftungsverhalten verringert werden.

Notar

Von der Justizverwaltung eines Bundeslandes nach dem Bedarfsprinzip bestellter Volljurist ist ein Notar. Der Notar nimmt bestimmte Aufgaben im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Rechtspflege wahr.
Die Voraussetzung für die Bestellung zum Notar ist eine dreijährige Anwärterzeit als Notarassessor. Vielfach ist die Mitwirkung des Notars bei Immobiliengeschäften beim Kaufvertrag erforderlich (notarielle Beurkundungen).

Eine besondere Belehrungspflicht hat der Notar bei Rechtsgeschäften, die von ihm beurkundet werden. Über die rechtliche Tragweite des Vertrages muss der Notar die Vertragsparteien aufklären. In zeitlicher Reihenfolge sind alle Beurkundung, die der Notar vornimmt, in ein gebundenes Register einzutragen.

Gebühren und Auslagen verrechnet der Notar für seine Tätigkeiten. Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Kostenordnung. Der Notar kann zur Absicherung der finanziellen Abwicklung eines beurkundeten Geschäftes ein besonderes Konto zur Verfügung stellen. Über dieses Konto verfügt der Notar treuhänderisch.

Ähnliche Begriffe:
Notarielle Beurkundung
Öffentliche Beglaubigung

Bitte beachten Sie, dass dieses Wirtschaftslexikon keine Rechtsberatung durchführen will, kann und darf. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Notar.

Nutzungsänderung

Die Nutzungsart für Teileigentum ist in der Gemeinschaftsordnung bestimmt. Diese Nutzungsbeschränkung muss von den Teileigentümern akzeptiert und respektiert werden. Die Zustimmung von allen Wohnungseigentümern ist für eine Nutzungsänderung erforderlich.

Niedrigpreismarke

Niedrigpreismarken sind Marken, deren Qualitätsniveau als niedrig empfunden wird. Die Hauptzielgruppe dieser Marken sind preisorientierte Käufer.

Notarielle Beurkundungen

Damit bestimmte Verträge wirksam werden, müssen diese notariell beurkundet werden. Grundstückskaufverträge, Bauträgerverträge, die Bestellung eines Erbbaurechts sowie die Einräumung von Wohneigentum sind Beispiele für die notarielle Beurkundung.

Der Vertragswille der Parteien muss durch den Notar erforscht und formuliert werden. Die Vertragsparteien müssen über die rechtlichen Konsequenzen des Geschäfts belehrt werden und die Erklärungen der Parteien müssen in der Urkunde wiedergegeben werden.
Mit der Unterschrift auf der Urkunde wird bei der notariellen Beurkundung bestätigt, dass der von ihm formulierte Vertragsinhalt dem Vertragswillen der Parteien entspricht.

Ähnliche Begriffe:
Notar
Öffentliche Beglaubigung

Bitte beachten Sie, dass dieses Wirtschaftslexikon keine Rechtsberatung durchführen will, kann und darf. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Notar. 

Nutzwert

Nach der Nutzfläche der Wohnungseigentumsobjekte mit Zu- oder Abschlägen für werterhöhende oder wertmindernde Umstände (Ausstattung, Zubehör, Stockwerkslage etc.) wird der Nutzwert ermittelt.

Niedrigpreispolitik

Ziel der Niedrigpreispolitik ist, den Preis für Waren oder Dienstleistungen so niedrig wie möglich zu halten.
Durch langfristige Niedrigpreispolitik wird das Image eines Billiganbieters erreicht.
Kurzfristig dient die Niedrigpreispolitik zur Gewinnung eines höheren Marktanteiles. Die Preise werden danach allmählich wieder erhöht.