Archiv der Kategorie: M

Mischgebiet

Wird ein Gebiet im Bebauungsplan als Mischgebiet (MI) ausgewiesen, so dürfen dort nicht nur Wohngebäude errichtet werden, sondern auch Gewerbebetriebe. Die Gewerbebetriebe im Mischgebiet dürfen allerdings das Wohnen nicht wesentlich stören. Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Gastwirtschaften, Einrichtungen für die Verwaltung, Einrichtungen für kirchliche und kulturelle Zwecke und Tankstellen sind im Mischgebiet allgemein zulässig. Das Kerngebiet (MK) des Stadtkerns und das Dorfgebiet (MD) sind besondere Formen des Mischgebiets.

Mobilitätsbarriere

Unter einer Mobilitätsbarriere versteht man, dass es Unternehmen erschwert wird, ihre strategische Position auf dem Markt zu verändern. Diese Erschwernisse entstehen durch veränderte Technologien und Produktionsmöglichkeiten. Das bedeutet, dass für eine Unternehmung sehr schwer ist , sich von einer strategischen Gruppe zu einer anderen zu bewegen.

Mietvorvertrag

Im Rahmen des Projektmanagements werden Mietvorverträge abgeschlossen. Mit dem Mietvorvertrag soll die Vermietung der zu errichtenden Gebäude gesichert werden. Die Parteien verpflichten sich im Mietvorvertrag vor Bezugsfertigkeit einen endgültigen Mietvertrag mit allen üblichen Regelungsinhalten abzuschließen.

Mischkredit

Mischkredit ist eine besondere Form von Kredit, denn er ist eine Art von Handelsfinanzierung und Entwicklungshilfe in einem.

Mietwucher

Stehen Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zu einander, spricht man von Mietwucher. Mietwucher ist ein Straftatbestand. Die Ausnutzung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, der Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche des Mieters, durch den Vermieter ist Voraussetzung für Mietwucher. Überschreitet eine Wohnraummiete die ortsübliche Vergleichsmiete um 50 %, so ist Mietwucher bereits gegeben.