Archiv der Kategorie: L

LUKG

LUKG steht für Landesumzugskostengesetz. Dieses Gesetz enthält Regeln bezugnehmend auf die Art und den Umfang der Erstattung von Auslagen, welche aufgrund eines Umzugs entstehen. Berechtigte Personen sind beispielsweise Hinterbliebene. Bei Hinterbliebenen handelt es sich um Ehegatten, Kinder, Pflegekinder, Pflegeeltern und so weiter. Anspruch auf Erstattung von auslagen besteht allerdings nur, sofern diese Person zum Todeszeitpunkt im selben Haushalt lebte.

Löschungsquittung

Wird ein Grundstück, dass mit einer Hypothek belastet ist, veräußert werden, die Hypothek jedoch vom neuen Eigentümer nicht übernommen werden, so hat der derzeitige Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass eine Lastenfreistellung erfolgt. Weiters hat der Verkäufer dem Käufer die erforderliche Urkunde (Löschungsquittung) für die Löschung der Hypothek zu übergeben.

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Form der EinkommensteuerLohnsteuer und wird auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezogen.
Der Steuersatz der Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse.
Beim Steuerausgleich können verschiedene Freibeträge, wie Werbungskosten, Pauschalen usw. geltend gemacht werden. Wenn das Finanzamt zuviel Steuern einbehoben hat, bekommt man die Steuern wieder.

Lustrum

Das Lustrum ist der frühere Ausdruck für einen Buchstandsbericht (formeller Vermerk über die Übereinstimmung des Grundbuchsantrages mit dem Grundbuch). Seit der Umstellung der Grundbücher auf ADV ist das Lustrum aber nicht mehr erforderlich.

Lokales Einkaufszentrum

Ein lokales Einkaufszentrum befindet sich in der Stadt und versorgt dort die Einwohner eines bestimmten Stadtviertels. Die Geschäfte innerhalb dieses Einkaufszentrums sind gekennzeichnet durch eine geringe Entfernung von ungefähr fünf Gehminuten, ein Einzugsgebiet von maximal 3.500-5.000 Personen und ein Angebot von Produkten für den täglichen Einkaufsbedarf.

Luxusgüter

Luxusgüter sind Produkte, für die die Ausgaben in höherem Maße zunehmen, als das Einkommen der Verbraucher steigt.

Londoner Schuldenabkommen

Das Londoner Schuldenabkommen ist ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und 18 Gläubigerländern zur Regelung der deutschen Auslandsschulden aus der Vorkriegszeit, das am 27.2.1953 unterzeichnet wurde.
Nach zähen Verhandlungen, die von deutscher Seite aus unter Leitung des Bankiers Hermann Josef geführt wurde, wurde das Londoner Schuldenabkommen 1952 in London geschlossen, nachdem die Bundesregierung am 6.3.1951 in einem Schreiben an die Hohen Kommissare der westlichen Alliierten anerkannt hatte, dass die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs für die früheren Reichsschulden einstehe.
Die Anerkennung, Verzinsung und Tilgung öffentlicher und privater deutscher Vorkriegsschulden regelt das Londoner Schuldenabkommen. Weiters wurden im Londoner Schuldenabkommen die Verbindlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den USA, Großbritannien und Frankreich festgelegt, die im Zusammenhang mit der bis zum 30.6.1951 empfangenen Nachkriegswirtschaftshilfe entstanden waren, sowie die Erstattung der Aufwendungen in Verbindung mit dem Aufenthalt deutscher Flüchtlinge in Dänemark von 1945 bis 1949.
Die Verpflichtungen aus dem Londoner Schuldenabkommen waren wegen vorzeitiger Tilgung im Jahre 1980 voll erfüllt.

LV

LV steht für Lebensversicherung. Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, es wird sowohl das Er- als auch das Ableben versichert. Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Summen- und nicht um eine Schadenversicherung, da man im Bezug auf ein Menschanleben nicht von einem „Schaden“ sprechen kann. Es gibt verschiedene Arten von Lebensversicherungen.
Nach Versicherungsfall:
1. Todesfallversicherung (Leistung nur im Todesfall innerhalb der Vertragslaufzeit)
2. Erlebensfallversicherung (Leistung nur bei Erleben des Vertragsendes)
3. Berufsunfähigkeitsversicherung
4. Aussteuerversicherung
Nach Kapitalbildung
1. Risikoversicherung
1. Kapitalbildende Versicherung
Art der Leistung
1. Kapitalversicherung
2. Rentenversicherung
3. Ausbildungsversicherung
Art der Geldanlage
3. Fondsgebundene Lebensversicherung
4. Indexgebundene Lebensversicherung
Es gibt noch eine Reihe von Zusatzversicherungen wie zum Beispiel Unfalltod. Sowohl die gemischte als auch die Fondsgebundene Lebensversicherung wird in Österreich als er- und Ablebensversicherung bezeichnet.
LV steht auch für Landesverfügung. Bei der Landesverfügung handelt es sich um Vorschriften die für einen bestimmten Zeitraum gelten. Die Gültigkeit dieser Vorschriften erstreckt sich über den Zeitraum bis das endgültige Gesetz in Kraft tritt.

Loss Leader

Unter Loss Leader versteht man Artikel, die Kunden anwerben sollen.
Sie werden zum Selbstkostenpreis oder unter dem Einstandspreis angeboten.

LVA

LVA steht für Landesversicherungsanstalt für Arbeiter. Bei der LVA ( Landesversicherungsanstalt für Arbeiter) handelte es sich um träger der Rentnerversicherung für Arbeiter sowie für selbständige Handwerker. Im Jahre 1892 wurde die LVA ( Landesversicherungsanstalt für Arbeiter) erstmals in Form von Versicherungsanstalten errichtet. Ende 2005 bestanden bereits 22 regional zuständige LVA´s ( Landesversicherungsanstalten für Arbeiter).