Archiv der Kategorie: K

Kassenärztliche Vereinigung

Die Kassenärztliche Vereinigung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung auf allen Gebieten und zu allen Zeiten gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen und zur Wahrnehmung der Rechte der Kassenärzte, vor allem auf Vergütung, gegenüber den Krankenkassen. Die Bundesvereinigung der Kassenärztlichen Vereinigung hat ihren Sitz in Köln. Alle Ärzte sind in den Kassenärztlichen Vereinigungen Pflichtmitglieder, die zur Behandlung sozialversicherter Patienten zugelassen oder an ihr beteiligt sind.

Kapital Überfinanzierung

Bei der Überfinanzierung ist ein Teil des Kapitals ohne Verwendung im Unternehmen vorhanden. Die Probleme der Überfinanzierung sind, dass die Kapitalkosten auf das Betriebsergebnis drücken.

Katalog

Ein Katalog beinhaltet das vollständig lieferbare Angebot eines Anbieters, in dem auch die Preise, Lieferbedingungen und Bestellinformationen enthalten sind.

Kapitalbedarf

Um eine Finanzierung abschließen zu können, muss der genaue Kapitalbedarf bekannt sein.
Der Kapitalbedarf muss langfristig und kurzfristig geplant werden. Fehler, die hier begangen werden, können schlimme Folgen haben. Denn Nachfinanzierungen sind meist teuer.

Kapitaleinkünfte

Einkünfte aus Kapitalvermögen, sofern sie nicht zu den Gewinneinkünften oder den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören, werden Kapitaleinkünfte genannt. Zu den Kapitaleinkünften gehören:
– Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften sowie von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
– Einnahmen aus stiller Beteiligung und partiarischen Darlehen
– Zinsen aus Geldforderungen

Kapitaleinlage

Die Kapitaleinlage ist der Geldbetrag, den ein Unternehmer / ein Gesellschafter in ein Unternehmen einbringt.

Kapitalerhöhung

Durch eine Kapitalerhöhung wird Kapital für die Erhöhung des Grundkapitals eines Unternehmens oder Aktiengesellschaft beschafft.

Kapitalertragsteuer

KESt ist die Kurzform von Kapitalertragsteuer. Auf alle Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, die im Inland ausbezahlt werden, beträgt die Kapitalertragsteuer 25 %. Der Zinssatz, den das Sparprodukt (ob Girokonto, Sparbuch usw.) ist davon unabhängig. Grundsätzlich gibt es im Bereich der Spareinlagen keine Ausnahmen von der Kapitalertragsteuer. Nur die staatliche Prämie des Bausparvertrages ist Kapitalertragsteuer-frei. Weiters ist die Kapitalertragsteuer eine Finalsteuer für bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen, d.h. mit der Bezahlung der Kapitalertragsteuer ist die Einkommensteuer für Zinserträge aus Geldeinlagen und die Erbschaftsteuer, wenn das Vermögen vererbt wird, abgegolten. Sofern die Spareinlage nicht innerhalb eines Kalenderjahres vollständig aufgelöst wird, wird die Kapitalertragsteuer per 31.12. jedes Jahres eingehoben.

Kapitalgeber

Alle Personen (Eigentümer, Lieferanten, Abnehmer, Arbeitnehmer oder andere Interessenten) und Institutionen (Banken, Versicherungen, Beteilungsgesellschaften usw.), die einer Unternehmung Fremd- oder Eigenkapital zur Verfügung stellen, werden als Kapitalgeber bezeichnet. Mittels Steuerstundung, Darlehensgewährung, Subventionen und Bürgschaften kann auch die öffentliche Hand als Kapitalgeber auftreten.

Kabotage

Kabotage ist die ursprüngliche Bezeichnung für die Küstenschifffahrt zwischen den französischen Atlantik- und Mittelmeerhäfen um das spanische Kap herum. Allgemein versteht man in der Schifffahrt unter dem Begriff Kabotage die Fahrt zwischen den nationalen Häfen eines Landes die in vielen Ländern der Schifffahrt unter eigener Flagge vorbehalten ist (Kabotagevorbehalt).