Kapitalgeber

Alle Personen (Eigentümer, Lieferanten, Abnehmer, Arbeitnehmer oder andere Interessenten) und Institutionen (Banken, Versicherungen, Beteilungsgesellschaften usw.), die einer Unternehmung Fremd- oder Eigenkapital zur Verfügung stellen, werden als Kapitalgeber bezeichnet. Mittels Steuerstundung, Darlehensgewährung, Subventionen und Bürgschaften kann auch die öffentliche Hand als Kapitalgeber auftreten.