Archiv der Kategorie: F

Fliesenleger

Der Fliesenleger ist ein in Deutschland weitverbreiteter
Handwerksberuf. Alternativ kommen als Berufsbezeichnung auch die Begriffe Mosaik- oder Plattenleger zur Anwendung. Im Wesentlichen sind Fliesenleger mit dem Verkleiden von Boden-
oder Wandflächen mit verschiedenen Fliesen
aus Keramik, Kunststoffen oder Naturstein befasst. Die Tätigkeit umfasst auch das Verputzen von Wänden oder Böden sowie das Verfugen von Fliesen.

Zu den Kenntnissen eines Fliesenlegers gehören unter anderem ein gewisses Maß an
bauphysikalischem Wissen (zum Beispiel Dehnungsverhalten von Materialien und Härtegrade)
sowie die Anfertigung und Interpretation von Bauzeichnungen. Die Tätigkeit erfordert auch ein
gewisses Augenmaß, da Fliesen richtig zugeschnitten und in korrekten Abständen angeordnet
werden müssen. Die Ausbildungszeit beträgt zwischen 2 und 3 Jahre.

Forstgesetzgebung

Die Forstgesetzgebung ist die Gesetzgebung des Bundes und der Länder zur Erhaltung des Waldes (Wiederaufforstungspflicht, Rodungsgenehmigung) und Förderung der Forstwirtschaft. Verschiedene Sonderkategorien von Wald wie Schutzwald und Erholungswald sind im Bundeswaldgesetz von 1975 vorgesehen, mit deren Ausweisung meist bestimmte Behandlungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen vorgeschrieben werden.

Freihandelszone

Unter einer Freihandelszone versteht man eine Gruppe von Staaten. Diese arbeiten im wirtschaftlichen Bereich zusammen und haben einen uneingeschränkten Austausch von Waren innerhalb der Mitgliedsstaaten vereinbart. Gegenüber Nichtmitgliedern besteht jedoch eine andere Art der Politik. Dadurch ist auch die Notwendigkeit der Verwendung von Ursprungszeugnissen entstanden.

Funktionales Ziel

Unter einem funktionalem Ziel versteht man jenes Ziel, das durch eine Funktionseinheit eines Unternehmens erreicht werden soll.

Firmenbuch

Wenn Sie ein Unternehmen gründen muss die Gesellschaft meist in das Firmenbuch eingetragen werden.
Das Firmenbuch ist eigentlich ein öffentliches Verzeichnis, in das alle für den Handelsverkehr wesentlichen Daten eingetragen werden müssen.
Das Firmenbuch wird von den jeweiligen Landesgerichten geführt und besteht eigentlich aus zwei Büchern

Im Hauptbuch finden sich folgende Informationen:
Buchnummer
Firmenname
Geschäftsadresse
Geschäftstätigkeit
Rechtsform
Stammkapital
Prokura
…..

In der Urkundensammlung hingegen finden sich folgende Informationen:
amtliche Urkunden
Meisterbrief
……

Mit der Eintragung ins Firmenbuch begründen Sie Ihr Rechtsverhältnis und machen es für jedermann sichtbar. Jedermann ist hier auch differenziert zu betrachten. Es haben nur Gerichte oder Notare zugriff.
Die Eintragungen oder Löschungen aus dem Firmenbuch werden in Zeitungen veröffentlicht.

Flughafen

Ein Flughafen ist ein Teil der Verkehrswege, der zum Starten, Landen, Parken von Luftfahrzeugen und zur Passagierabfertigung benötigt wird. Die Flughäfen des öffentlichen Luftverkehrs sind von besonderem Interesse. Entsprechend der Startbahnlänge und deren Tragfähigkeit werden die Flughäfen in Klassen eingeteilt.

Forsthoheit

Die Forsthoheit stellt die Rechte und Pflichten des Staates dar, die für die Erfüllung der Aufgaben der Forstwirtschaft und der Sicherstellung der immateriellen Leistung des Waldes zu sorgen hat. Den Erlass von allgemeingültigen Vorschriften für Waldbesitzer und Waldbenutzer und die Forstaufsicht im Nichtstaatswald umfasst die Forsthoheit.

Freilager

Ein Lagerplatz ohne Überdachung wird Freilager genannt. Den Witterungseinflüssen sind die Lagerobjekte im Freilager vollständig ausgesetzt. In der Regel sind Freilager von der Umgebung abgegrenzt (Zäune, Farbmarkierungen, Beschilderung, Trassierband). Freilager sind bei geringwertigen Schüttgütern (zum Beispiel Kies, Sand Kohle) und Materialien, die witterungsbeständig sind (zum Beispiel Bausteine, Roheisen, für kurze Lagerdauer auch bei Fertigprodukten (zum Beispiel Automobile) üblich.

Firmenmarke

Dabei wird ein Produkt durch ein Unternehmen unter dem Eigennamen des Unternehmens oder einem eigenen Markennamen, der jedoch auf den Hersteller des Produkts hinweist, vermarktet.
Während der Einführungsphase einer neuen Marke kann durch das Unternehmen auf das Stammhaus verwiesen werden, um so den Stellenwert der neuen Marke zu heben.

Flyer

Werbemittel, die auf ein Zusatzangebot aufmerksam machen sollen, werden als Flyer bezeichnet. Flyer werden meist dann beigelegt, wenn die Gewichtsgrenze der Post noch nicht erreicht ist. Auch Marktforschungsergebnisse oder Stellungnahmen zufriedener Kunden können auf einem Flyer erwähnt werden.