Besitzsteuer ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und besagt, dass Besitzsteuern jene Steuern sind, die an Einkommen und Vermögen anknüpfen.
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Beschaffungswerbung
Die Beschaffungswerbung ist eines der 4 Ps im Beschaffungsmarketing.
Beschwerdemanagement
Das Beschwerdemanagement ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor eines Unternehmens im Bezug auf den Umgang mit seinen Kunden.
Das Beschwerdemanagement ist ein Teil des Kundenmanagement und hat das hintergründige Ziel die Kundenzufriedenheit zu erhöhen und somit Wiederverkäufe zu erzielen und damit mehr Gewinn zu erzielen.
Das Beschwerdemanagement ist ein umfassender Prozess, der meist von sehr vielen Abteilungen und Bereichen innerhalb einer Firma getragen und ausgeführt werden muss.
Beseitigungsanspruch
Der Begriff Beseitigungsanspruch wird im Marken-Recht definiert.
Besitzwechsel
Besitzwechsel oder Rimessen ist ein Wechsel, bei dem der Wechel-Besitzer der Gläubiger ist.
Beschaffungszeit
Die Beschaffungszeit ist mit der Lieferzeit und Bestellzeit gleichzusetzen.
Beschäftigtengrößenklassen
Beschäftigtengrößenklassen ergeben sich das der Unternehmensgröße und Struktur.
Besemschon
Der Begriff Besemschon kommt aus dem Verpackungswesen.
Es gibt Güter, wie zum Beispiel Baustoffe, Lebensmittel, die kleine Teilchen in der Verpackung haften bleiben.
Der Besemschon sieht vor diese für den Kunden nicht nutzbaren Teilchen als Vergütung im Preis zuberücksichtigen.
Besemschon als Beispiel
Der Besemschon ist im weitersten Sinne mit einem nicht nutzbaren Ausschuss zu vergleichen, der dem Verbraucher nicht direkt verrechnet werden kann, aber dennoch kalkulatorisch berücksichtigt werden muss.
Besitzwechselbuch
Der Begriff Besitzwechselbuch ist Begriff aus der Buchhaltung und ist ein Hilfsbuch für die Verwaltung von Wechseln.
Beschau – Zollbeschau
Die Beschau im Zollwesen ist die Zollbeschau.
Bei der Zollbeschau werden Güter direkt von Zollbeamten überprüft. So kann im Güterverkehr die korrekte Verzollung überprüft werden.
Arten der Zollbeschau
Die Zollbeschau kann direkt an der Grenze, an einem Zollamt, einer Abfertigungsstelle oder im „Hinterland“ als Stichprobe erfolgen.
Besonders im EU-Raum mit dem Schengenabkommen sind Zollkontrollen an den Staatsgrenzen nicht mehr einfach möglich und für den Güterverkehr zwischen den EU-Länder unnötig geworden.