Betriebsgrößenstruktur = Begriff aus der Volkswirtschaftslehre und beschreibt die Größenklassen von Unternehmen.
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Betriebseigene Distributionsorgane
Alle nicht wirtschaftlich selbstständigen Personen bzw. Betriebe, die Absatzaufgaben einer Unternehmung übernehmen können, werden als betriebseigene Distributionsorgane bezeichnet. Geschäftsleitung, Reisender, Sachbearbeiter und Niederlassung kommen als betriebseigenes Distributionsorgan in Frage.
„« Geschäftsleitung: Der Verkauf von Produkten kann bei kleinen und mittleren Unternehmen durch Mitglieder der Geschäftsleitung oder leitende Mitarbeiter erfolgen. Die Geschäftsleitung sucht dabei potentielle Abnehmer persönlich auf und bietet die Leistungen ihrer Unternehmung an. Handelt es sich um ein großes Unternehmen, so schaltet sich die Geschäftsleitung nur in den Verkauf an Großkunden ein, die besonders gepflegt werden müssen.
„« Reisender: Ein Angestellter einer Unternehmung, der eine bestimmte Anzahl von Kunden in regelmäßigen Abständen aufsucht, wird als Reisender bezeichnet. Der Reisende bekommt eine Vergütung die aus einem Fixum und einer Provision und einer Prämie besteht.
„« Sachbearbeiter: Mitarbeiter einer Unternehmung, denen ihre Verkaufsaufgaben nach Gebieten, Kunden, Produkten oder Funktionen zugeordnet werden, werden als Sachbearbeiter bezeichnet. Die Sachbearbeiter besuchen ihre Kunden allerdings nicht selbst. Sie sind nur im Innendienst tätig. Die Sachbearbeiter haben die Aufgabe, den Außendienst in seiner Tätigkeit zu unterstützten.
„« Niederlassung: Die Gründung firmeneigener Niederlassungen, wie Verkaufsbüros, Ausstellungsräume und Lagerräume, Montage- und Reparaturwerkstätten, bietet die umfassendste Möglichkeit einer Verankerung im Markt. In ihrer Weisungsgebundenheit liegt der Vorteil aller betriebseigenen Distributionsorgane. Das Unternehmen hat bei der Niederlassung die Sicherheit, dass vorgesehene absatzpolitische Aktivitäten auch wirklich durchgeführt werden.
Betriebsfremder Distributionsorgane
Alle wirtschaftlich selbstständigen Personen bzw. Betriebe, die Absatzaufgaben einer Unternehmung übernehmen können, werden als betriebsfremde Distributionsorgane bezeichnet. Man unterscheidet bei den betriebsfremden Distributionsorganen Handelsbetriebe und selbstständige Absatzhelfer.
– Handelsbetriebe: Rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Wirtschaftsbetriebe, die in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Güter erwerben und ohne wesentlich Be- und Verarbeitung weiter veräußern, werden als Handelsbetriebe bezeichnet. Dabei geht die Ware in das Eigentum der Handelsbetriebe über. Die Handelsbetriebe tragen dabei das volle Risiko von Wertverlusten oder Unverkäuflichkeit der Ware, können aber auch schöne Gewinne erzielen. Man unterscheidet dabei prinzipiell zwischen Großhandelsbetrieben und Einzelhandelsbetrieben.
– Selbstständiger Absatzhelfer: Rechtlich selbstständige Gewerbebetreibende, die für eine oder mehrere Unternehmungen Geschäfte anbahnen oder abschließen, werden als selbstständige Absatzhelfer bezeichnet. Selbstständige Absatzhelfer tragen keine Handelsrisiken, da sie keine abzusetzenden Produkte erwerben. Vor allem Handelsvertreter, Kommissionäre und Handelsmakler zählen zu den selbstständigen Absatzhelfern.
Betriebsgrößenvariation
Die Betriebsgrößenvariation wird in der Wirtschaftsmathematik als Funktion eingesetzt, die die Veränderung der Unternehmensgröße zu den Kosten in Verhältnis stellt.
betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung ist eine Sonderform einer ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses.
Betriebseinnahmen
Die Betriebseinnahmen sind alle Einnahmen eines Betriebes im Sinne der Einkommenssteuer.
betriebsfremder Ertrag
Der betriebsfremde Ertrag kommt nicht aus dem Kerngeschäft eines Unternehmens sondern aus anderen Geschäften der Firma.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Schäden im geschäftlichen Bereich ab.
betriebsbedingter Aufwand – Betriebsaufwand
Der betriebsbedingte Aufwand oder Betriebsaufwand ist eine andere Bezeichnung für den Betriebsaufwand und wird im Rechnungswesen berücksichtigt.
Wodurch entstehen betriebsbedingte Aufwand?
Der Betriebsaufwand sind Aufwendungen, die durch den Betrieb des Unternehmems entstehen.
Sobald der Betrieb einer Firma aufgenommen werden sind finanzielle Aufwände nötig um eine Leistung zu erbringen.
Diese Kosten werden auch Grundkosten genannt. Im Zuge des externen Rechnungswesen können diese in die Kostenstruktur eines Unternehmens integriert werden.
Zweck für die Erhebung des Betriebsaufwand
Um den laufenden Finanzierungsbedarf eines Betriebs ermitteln zu können, um dies in der Finanzplanung berücksichtigen zu können.
Im Zuge der Abgrenzung sind diese Aufwände zu erheben und zu beziffern.
Auch für die Preisgestaltung müssen Betriebsaufwände berücksichtigt werden.
Betriebseinrichtungskosten
Die Betriebseinrichtungskosten sind Kosten, die im Zuge der Geschäftsgründung anfallen.