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Betriebskapital

Betriebskapital – oder auch betriebsnotwendiges Kapital – bezeichnet das Umlaufvermögen des Unternehmens welches benötigt wird um den Betrieb aufrecht zu erhalten.
Das betriebsnotwendige Kapital kommt aus der Kosten- und Leistungsrechnung.

Das Betriebskapital wird wie folgt errechnet.

Nicht abnutzbares Anlagevermögen
+ abnutzbares Anlagevermögen
+ nicht bilanziertes, betriebsnotwendiges Anlagevermögen
– bilanziertes, nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Betriebsnummer

Die Betriebsnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Unternehmens für die amtliche Statistik.

Betriebskapitalgesellschaft

Eine Gesellschaftsform, die bei einer Betriebsaufspaltung entsteht, nennt man Betriebskapitalgesellschaft. Bei der Betriebsaufspaltung wird eine Unternehmung in eine Besitzpersonengesellschaft und in eine Betriebskapitalgesellschaft aufgespalten. Das Geschäftsführungsproblem bei Personengesellschaften entfällt durch die Betriebsaufspaltung in Betriebskapitalgesellschaft und Besitzpersonengesellschaft. Bei der Betriebskapitalgesellschaft kann ein Nichtgesellschafter als Geschäftsführer eingesetzt werden. Die Vermögensgegenstände, die die Betriebskapitalgesellschaft benötigt, werden von der Besitzpersonengesellschaft verpachtet. Die Besitzpersonengesellschaft hat allerdings keine besonderen Führungsaufgaben mehr auszuführen.

Betriebsobmann

Der Betriebsobmann ist anstelle eines Betriebsrates bei Kleinstunternehmen für die betribesrätlichen Agenden verantwortlich.

Betriebsrenten

Betriebsrenten ist eine betriebliche Altersversorgung als Direktzusage für die Alterssicherung der Belegschaft erteilt wird.
Die Betriebsrente wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) beschrieben.
Besonders der Schutz des Arbeitsnehmers ist im Betriebsrentengesetz festgeschrieben.

Ziel der Betriebsrenten ist, für Versorgung der pensionierten Bevölkerung auch die Arbeitgeber finanziell in die Pflicht zunehmen.

Folgende Arten von betrieblichen Renten sind zulässig:
– Direktversicherung
– Pensionsfonds
– Direktzusagen im Zuge einer betrieblichen Pension
– Pensionskassen
– Unterstützungskassen 

Betriebsrenten dürfen nicht mit der Rürup Rente verwechselt werden. Die Rürup Rente ist Unternehmer gedacht – die Betriebsrente für Arbeitnehmer. 

Betriebsklima

Das Betriebsklima ist eine sehr subjektive Sache und stellt die Zufriedenheit des Mitabrbeiters mit dem Arbeitsbedingungen und den Kollegen dar.

Betriebsoptimum

Das Betriebsoptimum wäre das naximal erreichbare Minimum der  Kosten.

Betriebsrisiko

Das Betriebsrisiko kann unter verschiedenen Aspekten gesehen und beschrieben werden:

– Persönlicher Verlust der Unternehmenseigentümer

– Lohnzahlungspflicht

– Arbeitskampfrisiko