Archiv der Kategorie: B

Bilanzpolitik

Die Bilanzpolitik die Ausnutzung von Spielräumen im Steuerrecht, um den Gewinn und damit die Steuerleistung möglichst gering zu halten.

Bittleihe

Die Bittleihe, auch Prekarium, stellt die unentgeltliche Überlassung einer Sache gegen jederzeitigen Widerruf dar.

BGAG

BGAG = Beteiligungsgesellschaft für Gemeinwirtschaft AG

Bilanzstichtag

Der Bilanzstichtag ist der Stichtag, zu dem der Abschluss in der Buchführung durchgeführt wird.

Black Box-Ansatz

Der Black Box-Ansatz ist ein behavioristisches Modell, das nur Beziehungen zwischen Input und Output darstellt. Es wird dabei aber nicht geklärt, warum ein bestimmter Input mit einem bestimmten Output zusammenhängt.

BGJ

BGJ ist die Abkürzung für Berufsgrundbildungsjahr. Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) ermöglicht Schulabgängern ein staatliches Ausbildungsjahr oder ein berufsvorbereitendes Jahr in Anspruch zu nehmen sollte der Schulabgänger keine Lehrstelle oder sonstigen Ausbildungsplatz finden.
Die Berufsschulbesuchspflicht endet mit dem 18. Lebensjahr. Das bedeutet, dass es in einigen Bundesländern Plicht ist ein Berufsgrundbildungsjahr in Anspruch zu nehmen.
Das Berufsgrundbildungsjahr wird je nach Ausrichtung der Lehre und Bundesland als Ausbildungsjahr anerkannt.

Bilanzsumme

Die Bilanzsumme ist die Summe aus Vermögen bzw. die Summe des Kapitals einer Bilanz.

Bleisatz

Der Begriff Bleisatz kommt aus dem Bereich der Druckereien. Der Bleisatz ist eine Art der Erstellung von Druckformen.
Erst mit diesen Formen ist bzw. war der Buchdruck möglich. Beim Bleisatz werden die Einzelbuchstaben aus einer Bleilegierung hergestellt und zu einer Seite zusammen gesetzt.
Wenn diese Seite nicht mehr gedruckt werden muss, dann können die Einzelbuchstaben wieder verwendet werden.

Bias

Der Begriff Bias kommt aus der Marktforschung. Bias ist systematische Fehler im Antwortverhalten der Befragten. Man unterscheidet Ja-Bias und Nein-Bias.

Bilanzwahrheit

Die Bilanzwahrheit ist ein Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung, der auf die materielle (inhaltliche) Ordnungsmäßigkeit eines Jahresabschlusses abzielt und sich sowohl auf den Bilanzansatz (Bilanzierung dem Grunde nach) als auch auf die Bewertung (Bilanzierung der Höhe nach) von einzelnen Abschlusspositionen bezieht. Die Forderung nach Vollständigkeit, die besagt, dass alle Vermögens- und Schuldposten sowie sämtliche Erträge und Aufwendungen zu erfassen sind, gehört ebenfalls zur Bilanzwahrheit.