Der Anfangskurs ist der erste Kurs eines Wertpapiers zu Beginn des Handelstages.
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Alleinvermittlungsauftrag
Der Immobilienmakler wird mit dem Alleinvermittlungsauftrag (Exklusivauftrag) von einem Kunden schriftlich für einen bestimmten Zeitraum mit der Vermittlung einer Immobilie (z.B. Verkauf eines Gebäudes oder einer Liegenschaft) beauftragt. Der Alleinvermittlungsauftrag beinhaltet ebenfalls, dass der Immobilienmakler den Auftraggeber zu einer Provisionszahlung verpflichten kann, auch wenn kein Verkauf entstanden ist, wenn der Kunde den Vertrag vorzeitig kündigt, bzw. eine Selbstvermittlung ohne den Markler tätigt. Wenn bei der Alleinvermittlung ein Verkauf zustande kommt, gebührt dem Immobilienmarkler eine dementsprechende Provision.
Altersruhegeld
Wenn Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung die Altersgrenze erreicht und die Wartezeit erfüllt haben, haben sie Anspruch auf Altersruhegeld. Die Altersgrenze, die für die Auszahlung des Altersruhegeldes gilt, liegt grundsätzlich bei der Vollendung des 65. Lebensjahres. Die faktische Altersgrenze hat sich allerdings stark gesenkt, seit die flexiblen Altersgrenzen eingeführt wurden.
Grundsätzlich wird Altersruhegeld nur auf Antrag gewährt. Bestimmte Antragsfristen sind dabei beim vorgezogenen Altersruhegeld zu beachten. Keine Antragsfrist besteht, bei Versicherten, die das 65. Lebensjahr erreicht haben. Über die Altersgrenze hinaus kann der Rentenbeginn durch Weiterarbeit aufgeschoben werden. Das Altersruhegeld eines Rentners mit 40 Versicherungsjahren beträgt zur Zeit etwa 65 % des Nettogehaltes eines vergleichbaren Arbeitnehmers. Regelmäßig jährlich werden bereits bestehende Renten angepasst (dynamische Rente).
Anforderungen
Aus dem Zusammenwirken von äußeren Arbeitsbedingungen und personalen Leistungsvoraussetzungen, ergeben sich Anforderungen (task-, job-requirements). Ein wichtiges Element der psychologischen Arbeitsanalyse, zum Beispiel die Ermittlung der Belastungen ist die Bestimmung der Anforderungen einer Arbeitstätigkeit.
Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSpB)
Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen sind Bedingungen für Beförderungsverträge bei Einschaltung von Spediteuren. Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen besitzen keine Allgemeinverbindlichkeit, sondern können von den Vertragsparteien ausgestaltet (oder stillschweigend akzeptiert) werden.
Ambulanter Handel
Der ambulante Handel tritt im Bereich des Einzelhandels auf und weist keinen festen Standort auf. Zum ambulanten Handel zählen der Markt- und Straßenhandel, der Verkaufswagen, der Haustürverkauf, der Heimdienst und der Haustierhandel.
Angebot
Angebote werdem gelegt um eine Leistung und den Gegenwert (meist Geld) zu beschreiben.
Angebote können verlangt, oder unverlangt sein.
Angebote sind prinzipiell immer verbindlich. Das bedeutet, wenn nicht ausdrücklich festgeschrieben ist, dass das Angebot unverbindlich ist, dann ist Ihr Angebot bindend.
Unverbindliche Angebote zeichnen sich durch sogenannte Freizeichnungsklauseln aus.
Freizeichnungsklauseln sind z.B.:
– unverbindlich bieten wir an
– Solange der Vorrat reicht
– Preise freibleibend
– Druckfehler vorbehalten
Was muss in einem Angebot enthalten sein?
– Name des Käufers und des Verkäufers
– Die Menge des zu verkaufenden Produktes
– Art und Güte des Produktes
– Den Preis des Produktes
– Erfüllungsort
– Erfüllungszeit
– sonstige Vereinbarungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) findet man für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Vertragsschluss auferlegt. Der Umfang und die Form sind unerheblich für die Qualifikation als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Sie dienen der Rationalisierung des Wirtschaftsrechtsverkehrs, aber häufig auch der Überwälzung von Risiken auf den Vertragspartner. Regelmäßige Leistungs- und Zahlungsmodalitäten sowie Gewährleistungs- und Haftungsfragen sind Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).Das AGB-Gesetz vom 9.12.1976 dient zum Schutz vor Missbrauch der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Erhält der Vertragspartner Kenntnis vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder in Ausnahmefällen zumutbare Möglichkeiten der Kenntnisnahme, dann werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Vertragsbestandteil. Nicht Bestandteil des Vertrages bzw. nichtig sind überraschende sowie unangemessene und treuwidrige Klauseln. Einen Katalog von unzulässigen Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) auf. Von der Geltung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) sind allerdings bestimmte Personengruppen und Vertragsarten ausgenommen.
Amortisationsrechnung
Die Amortisationsrechnung kommt aus dem Rechnungswesen und ist eine sehr wichtige Kennzahl um den Erfolg von Investitionen zu beziffern.
Die Amortisationsrechnung gibt Auskunft, wie lange eine Investition benötigt sich zu amortisieren – also, bis wann die Investition wieder gedeckt worden sind.
Zum Beispiel bei Heizungsanlagen wird eine Amortisationsrechnung durchgeführt.
Angebot (eines Lieferanten)
Ein Angebot eines Lieferanten zur Lieferung spezifischer Produkte oder Dienstleistungen erfolgt in schriftlicher Form. Ein Angebot enthält sowohl die Angabe der Preise als auch sonstige Bedingungen, die sogenannten Verkaufs- und Lieferbedingungen.