Die Aufschließungskosten sind Beiträge zu den Kosten der Errichtung der für einen Baugrund notwendigen Entsorgungs- und Versorgungsanlagen einschließlich der Anschlussgebühren (Kanal, Wasserleitung, Elektrizität, Gas,…), die vom Grundeigentümer zu entrichten sind.
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Arbeitsstättenverordnung
Vielfältige gesetzliche Regelungen über Errichtungen, Einrichtungen und Unterhaltung von Arbeitsstätten, dienen dem Schutz der Arbeitnehmer in den Arbeitsstätten. Mit der Arbeitsstättenverordnung vom 20.3.1975 wurde versucht eine einheitliche Regelung zu treffen. Durch die Arbeitsstättenverordnung werden Anforderungen an Betriebsräume und Arbeitsräume (Lüftung, Raumtemperatur, Beleuchtung, Türen und Tore, Schutz gegen Gase, Dämpfe, Nebel, Staub, Lärm, Anforderungen an Verkehrswege usw.) festgesetzt. Darüber hinaus schreibt die Arbeitsstättenverordnung die Einrichtung besonderer Pausen- und Bereitschaftsliegeräume für körperliche Ausgleichsübungen, Sanitärräume und so weiter vor.
Assanierungsgebiet
Die Landesregierung kann auf Grund des Stadterneuerungsgesetzes ein Gemeindegebiet oder einen Teil eines Gemeindegebietes (z.B. bei städtebaulichen Missständen) durch Verordnung zum Assanierungsgebiert erklären. Die Gemeinde hat im Falle eines Verkaufes von Grundstücken aus einem Assanierungsgebiet ein Vorkaufrecht. Macht die Gemeinde davon keinen Gebrauch, dann muss eine behördliche Genehmigung für den Verkauf an einen Dritten eingeholt werden. Im Grundbuch wird ebenfalls angemerkt, dass sich das zum Verkauf stehende Grundstück im einem Assanierungsgebiet befindet.
Aufsichtsratsvergütung
Die Aufsichtsratvergütung ist jene Vergütung, die die Mitglieder von Aufsichtsräten in Kapitalgesellschaften und Genossenschaften erhalten. Die Aufsichtsratsvergütung weist jedoch besondere Steuerfolgen auf. Die Aufsichtsratsvergütung stellt eine Einkunft aus selbständiger Arbeit dar und unterliegt somit der Einkommensteuer.
Arbeitserlaubnis
Zur Aufnahme einer Beschäftigung in der Bundesrepublik bedürfen Ausländer einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeiter. Diese Erlaubnis wird Arbeitserlaubnis genannt. Grundsätzlich wird die Arbeitserlaubnis für Ausländer befristet und nur für bestimmte Personengruppen erteilt. Dabei sind unter anderem Familienangehörige von Deutschen und von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländern sowie Asylberechtigte privilegiert.
Von der Arbeitserlaubnis ausgenommen (erlaubnisfrei) sind bestimmte Beschäftigungsarten. EU-Ausländer und heimatlose Ausländer brauchen keine Arbeitserlaubnis.
Geht ein Ausländer ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis einen Arbeitsvertrag ein, so ist dieser rechtsunwirksam.
Arbeitstitel
Der Arbeitstitel ist der vorläufige Titel eines Werkes.
Assessment Center
Assessment Center erfreuen sich heutzutage immer größerer Beliebtheit. Hier werden Stellenbewerber auf Ihre Tauglichkeit hin geprüft. Meist erfolgen die Prüfungen in Gruppen. Es werden Gruppenarbeiten oder Rollenspiele durchgeführt, die von den Beobachtern bewertet werden.
Auftrag (Kommission, Order)
Auftrag, auch Kommission oder Order genannt, ist eine Anweisung die sich auf die Produktion beziehungsweise Lieferung einer bestimmten Menge einer oder mehrerer Güterarten bezieht, wobei es sich um Zwischen- oder Endprodukte handeln kann. Von ursprünglichen Aufträgen spricht man, wenn die Aufträge von Produktverwendern oder Produktempfängern formuliert wurden.
Arbeitsethos
Die besondere Werthaltung gegenüber der Arbeit, die mit dem Gefühl der Pflichterfüllung und dem Anspruch verbunden ist, mit der Arbeitstätigkeit eine besondere Verantwortung (zum Beispiel gegenüber Gott oder der Gesellschaft) zu übernehmen, wird als Arbeitsethos bezeichnet. Von Arbeitsmotivation und Arbeitszufriedenheit ist der Begriff des Arbeitsethos abzugrenzen.
Arbeitsunfall
Hat ein Versicherter bei der Ausübung der Arbeit sowie auf dem Weg zu und von dieser Arbeit erleidet, so spricht man von einem Arbeitsunfall. Allerdings darf der Weg zu und von der Arbeit nicht unterbrochen werden (zum Beispiel durch einen Einkauf, da das Geschäft auf dem Weg liegt). Der Arbeitsunfall ist Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung.