Arbeitsunfall

Hat ein Versicherter bei der Ausübung der Arbeit sowie auf dem Weg zu und von dieser Arbeit erleidet, so spricht man von einem Arbeitsunfall. Allerdings darf der Weg zu und von der Arbeit nicht unterbrochen werden (zum Beispiel durch einen Einkauf, da das Geschäft auf dem Weg liegt). Der Arbeitsunfall ist Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung.