Bilanzklarheit

Die Bilanzklarheit wird auch Bilanztransparenz genannt. Die Bilanzklarheit ist ein Grundsatz nach dem der Jahresabschluss bestimmten formalen (äußerlichen) Gliederungs- und Gestaltungsprinzipien zu entsprechen hat. Sowohl auf das Gesamtbild des Jahresabschlusses (Übersichtlichkeit) als auch auf dessen Details (Eindeutigkeit) bezieht sich die Bilanzklarheit. Die Forderung nach Bilanzklarheit bedeutet für die einzelnen Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nachstehendes:
– klare Postengliederung innerhalb und zwischen den Bestands- und Erfolgsgrößen
– zutreffende und eindeutige Postenbenennung und Anwendung der gesetzlichen Bezeichnungen
– Beachtung des Bruttoprinzips durch grundsätzliches Saldierungs- bzw. Verrechnungsverbot
– Einzelbewertung der Wirtschaftsgüter.
Bei Kapitalgesellschaften wird die Bilanzklarheit durch das Handelsgesetzbuch vergrößert, da zu bestimmten Bilanzpositionen Erläuterungen zu machen sind.