Berufsberatung

Die Berufsberatung ist im Sinne des Arbeitsförderungsgesetzes die Erteilung von Rat und Auskunft über die Berufswahl, einschließlich eines Berufswechsels. Allein der Bundesanstalt für Arbeit ist die Berufsberatung als Monopol vorbehalten, abgesehen von der zulässigen nur gelegentlichen und unentgeltlichen privaten Beratung.
Für alle Bürger steht das Berufsberatungsangebot der Bundesanstalt für Arbeit, das sich auf Fragen der schulischen Ausbildung erstreckt und durch Berufsaufklärung, Unterrichtung über beanspruchbare Möglichkeiten der Förderung der beruflichen Bildung sowie durch Vermittlung in berufliche Ausbildungsstellen ergänzt werden kann, kostenlos zur Verfügung. Sowohl die Arbeitsmarktlage in den einzelnen Berufen, als auch Eignung und Neigung des Ratsuchenden muss bei der Berufsberatung durch die Bundesanstalt für Arbeit berücksichtigt werden. Auch ärztliche und psychologische Untersuchungen können mit Einverständnis des Ratsuchenden zur Beurteilung der beruflichen Eignung durchgeführt werden.