Nach dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde dürfen diese Grundflächen verbaut werden (Wohngebiete, Baugebiete, Industriegebiete, Gartensiedlungsgebiete, Lagerplätze usw.)
Nach dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde dürfen diese Grundflächen verbaut werden (Wohngebiete, Baugebiete, Industriegebiete, Gartensiedlungsgebiete, Lagerplätze usw.)