Angestellter

Ein Angestellter, ist ein Arbeitnehmer, der in Abgrenzung zum Arbeiter vorwiegend geistige Arbeit leisten. Der Angestellte gilt als kaufmännischer Angestellter (laut Handelsgesetzbuch), wenn er bei einem Kaufmann zur Leistung kaufmännischer Dienste angestellt ist. Als gewerblich, technischer Angestellter gilt der Angestellte, wenn er in einem Gewerbebetrieb zur Leistung nichtkaufmännischer Dienste tätig ist. Als Angestellter des öffentlichen Dienstes, gilt ein Angestellter, wenn er bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts beschäftigt ist.