Allmende

Allmende gilt als Gemeineigentum der Ortsgemeinde, die für alle frei nutzbar sind. Als Allmende zählen Wald, Wiese und Ödland. Durch Rodungen wurde die Allmende seit dem 9. Jahrhundert stark eingeschränkt und verschwindet durch die Gemeinheitsteilungen des 19. Jahrhunderts völlig. Die Versorgungsmöglichkeiten der unterbäuerlichen Schichten durch Viehhaltung, die durch die Allmende gewährleistet war, werden erschwert. In der Alm-Wirtschaft der Alpenländer haben sich Reste der Allmende erhalten.