Die Abteilungsversammlung ist eine Versammlung aller Arbeitnehmer einer Betriebsstätte. Die Abteilungsversammlung wird durch den Betriebsrat einberufen.
Die Abteilungsversammlung ist eine Versammlung aller Arbeitnehmer einer Betriebsstätte. Die Abteilungsversammlung wird durch den Betriebsrat einberufen.