Der Begriff Abhängigkeitsbericht kommt aus dem Gesellschaftsrecht bzw. Kartellrecht.
Der Abhängigkeitsbereich wird vom Vorstand einer abhängigen Gesellschaft erstellt und zeigt die Abhängigkeit zu einer anderen Firma auf.
Der Begriff Abhängigkeitsbericht kommt aus dem Gesellschaftsrecht bzw. Kartellrecht.
Der Abhängigkeitsbereich wird vom Vorstand einer abhängigen Gesellschaft erstellt und zeigt die Abhängigkeit zu einer anderen Firma auf.