Die staatlichen Subventionen für Bausparverträge können nur mit bestimmten Sperrfristen genutzt werden. Über das angesammelte Guthaben kann der Bausparer erst nach Ablauf der Sperrfrist verfügen. Wird das Geld allerdings für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet, so muss der Bausparer die Sperrfristen nicht einhalten. Zur wohnwirtschaftlichen Verwendung gehören zum Beispiel die Modernisierung einer Wohnung, der Erwerb eines Grundstückes usw.