Unter dem Begriff Untrennbarkeit versteht man, dass sowohl die Leistungserstellung als auch die Leistungsinanspruchnahme in den meisten Fällen zeitgleich erfolgen.
Unter dem Begriff Untrennbarkeit versteht man, dass sowohl die Leistungserstellung als auch die Leistungsinanspruchnahme in den meisten Fällen zeitgleich erfolgen.